Stimmzettel zur Europawahl 2024

Insgesamt 34 Parteien und sonstige politische Vereinigungen waren in Deutschland zur Europawahl 2024 zugelassen. Auf dem Stimmzettel waren jeweils die ersten 10 Kandidierenden der jeweiligen Parteien aufgeführt. Man wählt jedoch keine einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten, sondern entscheidet sich für eine Partei und setzt dort sein Kreuz. Da die CDU in allen sechzehn Bundesländern mit einer jeweils eigenen Landesliste antritt, gab es demnach 16 unterschiedliche Stimmzettel, die nachfolgend in Form von Musterstimmzettteln zur Ansicht zum Download zur Verfügung stehen.

Ergebnisse der Europawahl 2024

Bei der Europawahl 2024 waren knapp 370 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 27 Mitgliedsländern aufgerufen, mit ihrer Stimme über den künftigen Kurs der Europäischen Union mitzuentscheiden. In Deutschland waren 65 Millionen Menschen wahlberechtigt, darunter auch erstmals Jugendliche ab 16 Jahren. Wie haben die Parteien abgeschnitten? Wie sehen die Ergebnisse in den Bundesländern aus? Welche Ergebnisse gab es europaweit? Wie ist die künftige Sitzverteilung im Europäischen Parlament? Ergebnisse und Analysen rund um die Wahlen.

Europawahl 2024 - Ergebnisse und Analysen

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme und darf folglich auch nur ein Kreuz auf den Stimmzettel setzen. Mit dieser einen Stimme wählt man eine Partei oder eine politische Vereinigung. Man wählt keine Kandidaten, sondern eine sogenannte Wahlliste, die vorher von den Parteien auf Parteitagen festgelegt wurde. Wer die meisten Stimmen erhalten hat, steht auf Listenplatz 1 der Wahlliste und ist Spitzenkandidatin oder Spitzenkandidat, der Zweitplatzierte steht auf Listenplatz 2 und so weiter. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste ist fest und ändert sich nicht.

Die Reihenfolge der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen auf dem Stimmzettel richtet sich nach derem Ergebnis bei der letzten Europawahl im jeweiligen Bundesland. Anschließend folgen die Parteien, alphabetisch gelistet, die 2019 nicht angetreten waren oder keine Abgeordnete im aktuellen Europaparlament stellen konnten. Ob sich die Wahlliste von Bundesland zu Bundesland unterscheidet oder für die gesamte Bundesrepublik gilt, entscheiden die Parteien dabei selbst. So stellen beispielsweise nur die Unionsparteien CDU und CSU keine Bundesliste, sondern Landeslisten für jedes Bundesland auf. Aufgelistet werden jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber einer Partei.

Wer darf wählen? Wie erfolgt die Stimmabgabe?

Nur wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist kann wählen. Gewählt wird in dem Wahlbezirk des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde. In jedem Wahlbezirk gibt es, genau wie zu anderen Wahlen auch, mehrere Wahllokale.

Sie haben von Ihrer Wohnortgemeinde Anfang Mai eine Wahlbenachrichtigung erhalten, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können. Diese Wahlbenachrichtigung sollten Sie zum Wahllokal mitbringen.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Es empfiehlt sich, ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben, um es auf Verlangen vorzeigen zu können. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht bei sich haben, ist es in jedem Fall erforderlich, einen Ausweis vorzulegen.

Da die CDU mit jeweiligen Landeslisten antritt, gibt es demnach keine bundeseinheitlichen, dafür aber landeseinheitliche Stimmzettel, die nachfolgend in Form von Musterstimmzetteln zur Ansicht zum Download zur Verfügung stehen:

Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

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Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.

Wer in einem Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen ist, kann bei der kommunalen Behörde einen Wahlschein beantragen und Briefwahlunterlagen anfordern. Stellen Sie den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins möglichst frühzeitig, damit genügend Zeit zur Rücksendung bleibt. Weitere Informationen zur Briefwahl:

Briefwahl bei der Europawahl 2024

 

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Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Deutsche Staatsbürger:innen können entweder

  •     auf Antrag ihr Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland ausüben, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen,

oder

  •    in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen. Für sie gelten in diesem Fall die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates. Für weitere Informationen wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Stelle Ihres Wohnsitzmitgliedstaates.

 

Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inlandin ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Um ihre Stimme an der Europawahl abgeben zu können, müssen sich im Ausland lebende Deutsche, die nicht im Inland für ein Wohnung gemeldet sind, in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde eintragen lassen. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag, und zwar in jener Gemeinde, in der sie vor dem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

Das Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis steht über die Webseite der Bundeswahlleiterin zum online Ausfüllen und Downloaden zur Verfügung.

Der ausgefüllte Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Briefwahlunterlagen muss bis spätestens 19. Mai 2024 der zuständigen Gemeindebehörde in Deutschland vorliegen.

Sie können den Antrag auf einen Wahlscheinper Telefax, E-Mail oder auch online bei Ihrer Gemeinde stellen.

Die Gemeindebehörde versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Wahlschein muss ausreichend frankiert und so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle, vorliegt.

Weitere Informationen: Bundeswahllleiterin: Wahlrecht für Deutsche im Ausland

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