Rat der Europäischen Union

Rat der EU kurz & knapp

Was macht der Rat der EU?
Der Rat der EU gehört neben dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission zu den drei Hauptrechtsetzungsorgane der EU. Er erlässt Rechtsakte. Darüber hinaus koordiniert er die Politiken der Mitgliedstaaten, übt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Haushaltsbefugnisse aus und entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nach Vorgabe des Europäischen Rates.

Wie setzt sich der Rat der EU zusammen?
Der Rat der Europäischen Union – in der Literatur auch oft Ministerrat genannt – setzt sich aus Vertreter:innen der Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammen. Je nach der Thematik der Ratstagungen variiert die Zusammensetzung des Rates. So nehmen zum Beispiel bei Umweltfragen auf der Tagesordnung die Umweltminister:innen aus allen EU-Staaten an der Tagung teil. Sie werden dann als Rat „Umwelt" bezeichnet. Insgesamt gibt es 10 verschiedene Formationen des Rates der EU. Dem Rat untersteht ein Generalsekretariat. Ein Ausschuss der ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten hat die Aufgabe, die Arbeiten des Rates vorzubereiten und die ihm aufgetragenen Aufgaben auszuführen.

Wann und wo tagt der Rat der EU?
Der Rat der EU hat seinen Sitz in Brüssel und tagt im Justus-Lipsius-Gebäude, dem Westflügel im Residenz-Palast. Die jeweilige Ratspräsidenschaft, welche alle sechs Monate wechselt, legt die Tagungen terminlich fest und beruft diese formell ein. Die Tagungen sind stets zweigeteilt: (1) öffentliche Beratungen über Gesetzgebungsakte der EU sowie (2) nicht-öffentliche Beratungen zu den nicht die Gesetzgebung betreffenden Tätigkeiten.

Aufgrund der Namensähnlichkeit wird der Rat der Europäischen Union oft mit dem Europäischen Rat verwechselt.

Rat der EU

Zusammenkunft der Minister:innen der EU-Mitgliedsstaaten

Der Rat der Europäischen Union - früher auch als Ministerrat bekannt - ist das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU. Der Rat der Europäischen Union vertritt die Mitgliedstaaten. So können die im Rat vereinigten Vertreter:innen der Regierungen der Mitgliedstaaten anlässlich einer Tagung als Ministerkonferenz zusammentreten. So nimmt an den Tagungen des Rats der Europäischen Union je ein/eine Minister:in aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil. Sitz des Rats ist das Consilium, das Justus-Lipsius-Gebäude, in Brüssel. In den Monaten April, Juni und Oktober tagt der Rat in Luxemburg.

Zur Verdeutlichung: Nach der Thematik der Ratstagungen variiert die Zusammensetzung des Rates. So nehmen zum Beispiel bei Umweltfragen auf der Tagesordnung die Umweltminister:innen aus allen EU-Staaten an der Tagung teil. Sie werden dann als Rat „Umwelt" bezeichnet. Die Beziehungen der EU zu allen anderen Ländern werden vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ behandelt. Hier kommen die Außenminister:innen der EU-Staaten zusammen.

Sitzungskalender - Consilium

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Zusammensetzung

Im Rat der Europäischen Union kommen die Vertreter:innen der Regierungen der 27 Mitgliedstaaten zusammen. Er ist das Forum, in dem die verschiedenen Regierungen ihre Interessen vertreten und Kompromisse aushandeln. Die Vertreter:innen aus den Mitgliedstaaten handeln für ihre jeweilige Regierung verbindlich. Die regelmäßigen Sitzungen finden auf Minister- oder Botschafterebene sowie in Form von Arbeitsgruppen statt.

Vorsitz des Rates im Trio

Der Vorsitz des Rates wird von den Vertreter:innen der Mitgliedstaaten nach einem Prinzip der gleichberechtigten Rotation vorgenommen.

Der Rat der Europäischen Union hat keinen ständigen Vorsitz. Stattdessen übernimmt jeder EU-Mitgliedsstaat den Ratsvorsitz turnusgemäß für jeweils 6 Monate. Die Reihenfolge ist bereits bis ins Jahr 2030 festgelegt. Damit auch längerfristige Projekte oder Reformen umgesetzt werden können, hat die EU 2007 die sogenannte Triopräsidentschaft eingeführt. Die jeweiligen drei Staaten, die die Präsidentschaft nacheinander ausüben, stimmen demnach ihre Programme aufeinander ab und legen gemeinsam Themen und Prioritäten fest.

Die aktuelle „Trio-Präsidentschaft" für den Zeitraum Mitte 2023 bis 2024 besteht aus dem spanischen, dem belgischen und dem ungarischen Vorsitz. Spanien hatte die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union vom 1. Juli bis zum 30. Dezember 2023 inne. Am 1. Januar 2024 hat Belgien die EU-Ratspräsidentschaft übernommen, Ungarn wird den Vorsitzim zweiten Halbjahr 2024 übernehmjen.. Alle drei Länder haben  sich auf ein gemeinsames „Trio-Programm" für diese insgesamt 18 Monate geeinigt. Unter dem Motto der spanischen Ratspräsidentschaft „Europa, näher“ verfolgt die EU das Ziel, menschliche, politische und institutionnelle Nähe zu vermitteln.

Programm der Trioratspräsidentschaft 2023/2024

Belgische EU-Ratspräsidentschaft

Belgien hat seine Ratspräsidentschaft unter das Motto „Schützen. Stärken. Vorausschauen“ gestellt. Eine Priorität liegt auf der Unterstützung der Ukraine. Ein Hilfsprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro wurde im Dezember 2023 durch ein ungarisches Veto blockiert. Die Verhandlungen wurden nun zu Beginn 2024 unter der belgischen Ratspräsidentschaft wiederaufgenommen

Das weitere Programm konzentriert sich u.a. auf folgende Themenschwerpunkte:

  • Die Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Einheit
  • Die Grüne Transformation angesichts des Klimawandels
  • Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in sich verändernden geopolitischen und technologischen Gegebenheiten
  • Die Stärkung der Sozial- und Gesundheitsagenda
  • Die Anknüpfung an den Europäischen Pakt zu Migration und Asyl unter dem Schwerpunkt Schutz von Menschen und Grenzen

EU-Ratspräsidentschaft Belgiens


Ratsvorsitz „Auswärtige Angelegenheiten"

Eine Ausnahme dieser Regelung ist der Rat in der Formation der „Auswärtigen Angelegenheiten". Hier hat stets der oder die Verterter:in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz inne. Seit August 2019 hat der Europäische Rat  Josep Borrell Fontelles, bisheriger spanischer Außenminister, als Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ernannt. Er ist Nachfolger von Federica Mogherini.

Im November2019  hat das Europäischen Parlament durch sein Zustimmungsvotum die Kommission von der Leyen – mit Josep Borrell Fontelles als Hohen Vertreter sowie Vizepräsidenten der Kommisson – als Kollegium bestätigt. Der Europäische Rat hat im schriftlichen Verfahren die neue Kommission für den Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Oktober 2024 ernannt.

Der Vorsitz im Rat wird in seinen verschiedenen Zusammensetzungen von dem/der jeweiligen Minister:in des Landes ausgeübt, das die Ratspräsidentschaft innehat.

Ratsvorsitz bis 2030 (Amtsblatt der EU)


Die Vorsitzenden des Rates haben die Aufgabe, die Treffen vorzubereiten und bei der Kompromissfindung mitzuwirken. Unterstützt werden sie hierbei vom Generalsekretariat. Der Rat der EU unterstützt den Vorsitzenden stets auf Grundlage eines gemeinsamen Programmes.

Die jeweiligen Vorsitzenden spielen eine wesentliche Rolle für die Organisation der Arbeiten dieses Organs, insbesondere für die Beschleunigung des legislativen und politischen Entscheidungsprozesses.

Je nach dem zu behandelnden Thema treffen sich je ein/eine Fachminister:in aus jedem Mitgliedstaat.

Insgesamt gibt es zehn verschiedene Zusammensetzungen des Rates:

  • Allgemeiner Angelegenheiten
  • Auswärtige Angelegenheiten
  • Wirtschaft und Finanzen
  • Justiz und Inneres
  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)
  • Verkehr, Telekommunikation und Energie
  • Landwirtschaft und Fischerei
  • Umwelt
  • Bildung, Jugend und Kultur

Rat für Auswärtige Angelegenheiten

Der „EU-Außenminister" ist für den Politikbereich „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) verantwortlich und kann Vorschläge unterbreiten. Sie hat den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Außerdem ist sie Vizepräsident der Kommission und hier zuständig für auswärtige Angelegenheiten und muss hierüber dem Europäischen Parlament Rechenschaft ablegen. Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik setzt auch den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) ein.

Der Außen-Rat ist das monatlich stattfindende Treffen der zuständigen Außen- bzw. Verteidigungsminister:innen. Den Vorsitz führt der neue Hohe Beauftragte für Außen- und Sicherheitspolitik. Das System des rotierenden Vorsitzes findet beim Außen-Rat keine Anwendung. Bei ihren Tätigkeiten wird der Hohe Vertreter durch den Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt. Die Tagungen des Außenrates werden zunächst in zeitlicher Nähe zum Allgemeinen Rat durchgeführt.

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Kompetenzen des Rates

Der Ministerrat ist das wohl wichtigste Organ der Europäischen Union und hat fünf zentrale Aufgaben: Er...

  • ist eines der beiden Hauptrechtsetzungsorgane und verhandelt und erlässt damit Rechtsakte der EU.

  • koordiniert die Politik der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen (1) Wirtschafts- und Haushaltspolitik, (2) Bildung, Kultur, Jugend und Sport sowie (3) Beschäftigungspolitik.  Er übernimmt die politische Leitung und Koordination der Union; durch die verschiedenen Ratsformationen kommt dem Rat dabei eine besondere fachspezifische Leitungs- und Koordinationskompetenz zu.

  • schließt internationale Verträge mit Drittstaaten oder anderen Organisationen.
  • übt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Haushaltsbefugnisse aus, das heißt, dass der Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den EU-Haushaltsplan festlegt.
  • entwickelt die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU nach den Vorgaben des Europäischen Rates. Dazu gehören auch die Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe, die Verteidigung und der Handel der EU.

Beschlüsse im Rat

Beschlüsse im Rat werden per Abstimmung gefasst. Je nach dem, um welche Frage es geht, beschließt der Rat

  • mit einfacher Mehrheit (14 Mitgliedstaaten stimmen mit Ja),
  • mit qualifizierter Mehrheit (55 % der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, stimmen mit Ja),
  • einstimmig (alle Stimmen sind Ja-Stimmen).

Für die qualifizierte Mehrheit müssen zwei Bedingungen erfüllt sein , wenn der Rat auf Vorschlag der Kommission oder dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Beschlüsse fasst:

  1. 55 % der Mitgliedstaaten stimmen für den Vorschlag – in der Praxis bedeutet das 15 von 27;
  2. der Vorschlag wird von Mitgliedstaaten unterstützt, die zusammen mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen.

Dieses Verfahren wird auch Beschlussfassung mit „doppelter Mehrheit" genannt.

Zudem schützt die sogenannte Sperrminorität davor, dass die sich die größten Mitgliedstaaten der EU zusammentun und somit alle Beschlüsse nach ihrer Raison festlegen. So sind für eine Sperrminorität mindestens vier Ratsmitglieder erforderlich, die zusammen mehr als 35 % der EU-Bevölkerung vertreten.

Kommt ein Vorschlag nicht von der Kommission oder dem Hohen Vertreter gilt ein Beschluss als angenommen, wenn

  • mindestens 72 % der Ratsmitglieder mit Ja stimmen;
  • diese mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten.

Abstimmungsverfahren des Rats

Abstimmungsrechner


Arbeitsweise

Mit dem Vertrag von Lissabon wird das Prinzip der Teampräsidentschaft (Trio) institutionalisiert. Drei vorher festgelegte Mitgliedstaaten arbeiten für jeweils 18 Monate zusammen um die Kontinuität der Themen sicherzustellen. Jeweils sechs Monate übernimmt eines der Mitglieder den Vorsitz in den diversen Ratssitzungen und Ausschüssen (von Januar bis Juni, und von Juli bis Dezember), die anderen zwei unterstützen es dabei.

Die Ratspräsidentschaft bedeutet für die jeweilige Regierung zunächst einmal organisatorische Pflichten: Sie muss die Treffen des Rats terminlich festlegen und formell einberufen, die Tagesordnung vorschlagen und dafür sorgen, dass am Tagungsort alles reibungslos ablaufen kann. Das betrifft sämtliche Ebenen, von den rund 100 offiziellen und informellen Ministertreffen bis zu den wöchentlichen Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter und den rund 1500 Sitzungen vieler Ratsarbeitsgruppen. Bei allen Ratstreffen führt der Vertreter des Landes, das die Präsidentschaft innehat, den Vorsitz. Die Präsidentschaft hat auch die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wenn Verhandlungen in eine Sackgasse geraten.

Die Treffen der Minister:innen werden vom sogenannten Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV, frz. Abkürzung COREPER) vorbereitet. Dem AstV gehören die Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten, d.h. die Botschafter bei der EU und ihre Stellvertreter an. Der AStV stützt sich in seinen Beratungen wiederum auf die Arbeitsergebnisse von rund 300 ständigen Arbeitsgruppen des AStV. In diesen Arbeitsgruppen kommen die Fachleute aus den nationalen Ministerien oder Beamte aus den Ständigen Vertretungen zusammen. Vertreter:innen der Kommission nehmen ebenfalls teil. Sie prüfen die Beschluss- und Gesetzesentwürfe, machen Änderungsvorschläge und entwickeln Kompromisse, die im Rat eine Einigung ermöglichen.

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Geschichte des Rates

Geschichte

Der Rat wurde in den Gründungsverträgen der EGKS als Vertretung der Länder (ähnlich dem Bundesrat, jedoch mit deutlich mehr Kompetenzen) eingerichtet.

Mit der Fusion der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM, 1967) fusionierte auch der Rat. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde dem Generalsekretär des Ministerrats die Aufgabe des hohen Vertreters der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik übertragen. Bis 2002 gab es 23 verschiedene Ausformungen des Rates, die ab 2002 auf neun zusammengefasst wurden.

Mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages ist nun festgelegt, dass der Rat generell mit qualifizierter Mehrheit und nur in bestimmten Ausnahmefällen einstimmig entscheidet. Allerdings soll das Modell der doppelten Mehrheit erst ab 2014 gelten, statt ab 2009, wie von der Verfassung vorgesehen war. Bis dahin bleibt für Mehrheitsentscheidungen im Rat das im Vertrag von Nizza festgelegte Stimmenverhältnis bestehen. Dies ist vor allem auf Forderungen von Polen zurückzuführen, für das der Vertrag von Nizza deutlich günstiger war.

Vom 1. November 2014 bis Ende März 2017 werden die Abstimmungsregeln der doppelten Mehrheit gelten. Während dieses Zeitraums kann jedoch jedes Ratsmitglied beantragen, dass weiterhin die Abstimmungsregeln des Vertrags von Nizza angewendet werden. Ab 2017 gilt das Abstimmungsverfahren der qualifizierter Mehrheit (55 % der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, stimmen mit Ja) uneingeschränkt.

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Rat der Europäischen Union einfach erklärt (Simpleshow)

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Was ist der Rat? - Erklär-Film des „Council of EU"

Erläuterungen zur jeweiligen Rolle des Europäischen Rates und des Rates der EU

Erklärfim Rat EU

Deutsche Übersetzung der Animation

Was ist der Rat?

Gefragt nach den wichtigsten EU-Institutionen

lautet die Antwort meistens: die Kommission,  das Parlament und der Rat.

Aber "der Rat" bezeichnet eigentlich zwei verschiedene Institutionen: 

den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union.

Das ist nicht dasselbe.

Die beiden Organe haben ähnliche Namen,  sie nutzen gemeinsame Gebäude und arbeiten mit demselben Personal dem Generalsekretariat des Rates.

Das ist tatsächlich verwirrend.

Ihre Namen sind zwar ähnlich, jedoch unterscheiden sie sich sehr in ihrer Rolle und ihrer Zusammensetzung.

Der Europäische Rat gibt die politische Richtung und die Prioritäten der EU vor.

  • Er erlässt keine EU-Rechtsvorschriften.
  • Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen
  • und trifft sich mindestens 4 mal jährlich.
  • Den Vorsitz der Tagungen führt der Präsident des Europäischen Rates,  der alle 2,5 Jahre gewählt wird.

Das ist also der Europäische Rat.

Aber was ist mit dem Rat der EU?

  • Er verhandelt und erlässt EU-Rechtsakte zusammen mit dem Europäischen Parlament.
  • Ihm gehören Minister der Mitgliedstaaten an,  die nach Fachbereichen tagen.
    So beraten die Wirtschafts- und Finanzminister bei ihren Treffen über Finanzfragen, und die Justizminister verhandeln über Justizangelegenheiten.
  • Er koordiniert auch die Politik in bestimmten Bereichen,
  • entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
  • schließt internationale Abkommen und
  • nimmt zusammen mit dem EP den Haushaltsplan der EU an.

Der Ratsvorsitz wechselt alle 6 Monate zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Vielleicht haben Sie auch vom Europarat gehört…

Doch das ist KEINE EU-Institution.

Eigentlich ist alles ganz einfach, wenn man sich diese Faustregel merkt:

Der Europäische Rat legt die politische Agenda der EU fest.

Der Rat der EU berät über Rechtsvorschriften und erlässt sie.

Mehr dazu finden Sie auf unserer Website: www.consilium.europa.eu/
 

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Perspektiven: „Konferenz zur Zukunft Europas"

Mit der „Konferenz zur Zukunft Europas" möchten das Europäische Parlament, die Europäische Kommission zusammen mit dem der Rat der EU  neue Ideen und Visionen für ein Europa der Zukunft entwickeln. Und dies nicht im Hinterzimmer der Institutionen, sondern auf digitalen Versammlungen, in Bürger- und Jugendagoras, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern. Schon lange fordern diese mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung.

Start der Zukunftskonferenz war am Europatag am 9. Mai 2021, der Prozess ist auf ein Jahr angelegt. Über eine digitale Plattform  können die EU-Bürger:innen ihre Ideen einbringen. Welche Änderungen sind nötig, um Europa besser auf die Zukunft vorzubereiten? Wie kann die Europäische Union demokratischer werden?

Hier ausführliche Informationen über die Zusammensetzung, den Ablauf und die Inhalte:

„Konferenz zur Zukunft Europas"

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