Europäischer Bürgerbeauftragter
Die Funktion des Europäischen Bürgerbeauftragten ist es, zwischen den Bürgern und den Behörden der EU zu vermitteln. Im Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1992) wurde dies begründet.
Er wird vom Europäischen Parlament für fünf Jahre gewählt. Eine Wiederernennung ist zulässig.
1995 wählte das Europäische Parlament den ersten Amtsinhaber, den Finnen Jacob Söderman. Bis März 2003 war er im Amt. Im April 2003 wurde dann der Grieche Nikiforos Diamandouros gewählt. Im Januar 2005 wurde er für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Seit 2013 hat die Irin Emily O'Reilly den Posten inne.
Die Bürgerbeauftragte ist befugt, von jedem Bürger und jeder Bürgerin der Union oder von jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat, Beschwerden entgegenzunehmen.
Sie kann jedoch auch von sich aus Untersuchungen durchführen und trägt damit zur Aufdeckung von Missständen in den Organen und Institutionen der EU bei.
Die EU-Bürgerbeauftragte übt ihr Amt in völliger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aus und darf von keiner Regierung und keiner Stelle Anweisungen anfordern oder entgegennehmen.
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Organe und Institutionen der EU
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- Europäische Kommission
- Rat der Europäischen Union
- Europäischer Rat
- Europäischer Gerichtshof
- Europäische Zentralbank (EZB)
- Europäischer Rechnungshof
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialauschuss
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- Europäische Investitionsbank
- Europäischer Investitionsfond
- Europäischer Bürgerbeauftragter
- Europäischer Datenschutzbeauftragter
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Themen europäischer Politik
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