Europawahl 2014 in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg waren zur Europawahl 2014 insgesamt 7.713.126 Personen wahlberechtigt (7.635.842 Wahlberechtigte 2009). Davon beteiligten sich 52.1 Prozent der Wählerinnen und Wähler an der Wahl. Eine Wahlbeteiligung wie auch bereits 2009
Die CDU hat bei der Europawahl in Baden-Württemberg mit einem Stimmenanteil von 39,3 Prozent gegenüber 2009 (38,7 Prozent) Stimmen ein kleines Plus von 0,6 Prozent gewinnen können, blieb damit auch 2014 stärkste Partei im Land. Bundesweit erreichte die Partei 30 Prozent der Stimmen.
Die SPD verbessert sich in Baden-Württemberg auf 23,0 Prozent und gewann knapp 5 Prozentpunkte im Vergleich zu 2009 dazu. Bundesweit kamen die Sozialdemokraten auf 27,3 Prozent.
Die GRÜNEN verlieren mit 13,2 Prozent - 1,8 Prozent in Baden-Württemberg. Bundesweit erziehlten sie nur 10,7 Prozent.
Die FDP traf es auch in Baden-Württemberg hart. Die Liberalen verlieren in ihrem Stammland zweistellig: 4,1 Prozent im Vergleich zu 14,1 Prozent 2009. Bundesweit erreichten die Liberalen nur 3,4 Prozent.
Die LINKE war bundesweit mit 7,4 Prozent wesentlich erfolgreicher als in Baden-Württemberg mit 3,6 Prozent der Stimmen. Sie konnte jedoch im Vergleich zu 2009 ein kleines Plus von 0,6 Prozent gewinnen.
Die Alternative für Deutschland (AfD),die zum ersten Mal bei einer Europawahl angetreten war, bekam auf Anhieb 7,9 Prozent in Baden-Württemberg und übertraf damit noch das bundesweite Ergebnis von 7,1 Prozent.
Alle weiteren Parteien schaffen es im Land auf 8,9 Prozent (-2,3).
- Freien Wähler erhalten 2,3 Prozent
- Piraten erreichen 1,2 Prozent
- Tierschutzpartei liegt bei 1,0
- ÖDP erhalten 0,7 Prozent
- NPD erreichen 0,6 Prozent
- Republikaner kommen auf 0,6 Prozent
- Familienpartei kommt auf 0,5 Prozent
- die PARTEI erreichen 0,5 Prozent
- PBC kommen auf 0,4 Prozent
- Volksabstimmung erreichen 0,3 Prozent
- CM erhalten 0,2 Prozent
- BP erreichen 0,1 Prozent
- MLPD erreichen 0,1 Prozent
- DKP, die BüSo, die PSG und Pro NRW 0,0 Prozent.
Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2014 lag in Baden-Württemberg mit 52 Prozent wieder so hoch wie 2009.
Davon stimmten in Baden-Württemberg für:
Partei | 2014 Stimmanteil in % | 2009 Stimmanteil in % |
---|---|---|
CDU | 39,3 | 38,7 |
SPD | 23 | 18,1 |
GRÜNE | 13,2 | 15,0 |
FDP | 4,1 | 14,1 |
Die Linke (PDS) | 3,6 | 3,0 |
REP | 0,6 | 1,9 |
FW Freie Wähler | 2,3 | 1,3 |
Die Tierschutzpartei | 1,0 | 1,2 |
FAMILIE | 0,5 | 1,0 |
Piraten | 1,2 | 0,9 |
PBC | 0,4 | 0,7 |
ödp | 0,7 | 0,5 |
Volksabstimmung | 0,3 | 0,3 |
CM | 0,2 | 0,2 |
AUF | 0,3 | 0,2 |
BP | 0,1 | 0,1 |
DKP | 0,0 | 0,1 |
BüSo | 0,0 | 0,0 |
PSG | 0,0 | 0,0 |
AfD | 7,9 | - |
Pro NRW | 0,0 | - |
MLPD | 0,1 | - |
NPD | 0,6 | - |
Die PARTEI | 0,5 | - |
Gewählte Abgeordnete aus Baden-Württemberg
Aus Baden-Württemberg sind in der Periode von 2014 - 2019 11 Abgeordnete im Europaparlament vertreten - vorher waren es 12.
Name, Ort | Partei | Listenplatz |
---|---|---|
Rainer Wieland, Gerlingen | CDU | 1 |
Daniel Caspary, Stutensee | CDU | 2 |
Dr. Andreas Schwab, Villingen-Schwenningen | CDU | 3 |
Norbert Lins, Pfullendorf | CDU | 4 |
Dr. Ingeborg Gräßle, Heidenheim an der Brenz | CDU | 5 |
Evelyne Gebhardt, Schwäbisch Hall | SPD | 6 |
Peter Simon, Mannheim | SPD | 17 |
Maria Heubuch, Leutkirch im Allgäu | GRÜNE | 11 |
Michael Theurer, Horb am Neckar | FDP | 2 |
Bernd Kölmel, Ötigheim | AfD | 3 |
Prof. Dr. Joachim Starbatty, Tübingen | AfD | 5 |
Weiterführende Links:
Homepage der gewählten Abgeordneten aus Baden-Württemberg:
Aus der CDU
Rainer Wieland (MdEP, Stuttgart)
Daniel Caspary (MdEP, Stutensee)
Dr. Andreas Schwab (MdEP, Villingen-Schwenningen)
Norbert Lins (Neueinsteiger, Württemberg-Hohenzollern)
Dr. Ingeborg Gräßle, (MdEP, Heidenheim)
Aus der SPD
Evelyne Gebhardt (MdEP, Hohenlohe)
Aus der FDP
Michael Theurer (MdEP, Freudenstadt)
Aus Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Maria Heubuch (Leutkirch im Allgäu)
Aus der AfD
Bernd Kölmel, Ötigheim
Prof. DR. Joachim Starbatty, Tübingen
Wahlergebnisse 2014:
Statistische Landesamt:
Endgültige Ergebnisse der Europawahl 2014 in Baden-Württemberg
Ergebnisse der Repräsentativen Wahlstatistik der Europawahl am 25. Mai 2014
EU-Abgeordnete aus Baden-Württemberg:
Stuttgarter Zeitung: Europawahl-Abgeordnete für Baden-Württemberg nach Brüssel (Fotostrecke)
Baden-Württemberg

Im System der Bundesrepublik Deutschland haben die Bundesländer einen besonderen Status und können über den Bundesrat an vielen politischen Entscheidungen mitwirken.
Anders als in Staaten, wie z.B. Frankreich, die zentralistisch organisiert sind, sind die Bundesländer für die Bundesrepublik aus diesem Grund von besonderer Bedeutung.
Auf Europaebene - so könnte man meinen - sei allerdings meist nur die Bundesregierung in Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies entspricht jedoch nicht der Wirklichkeit.
Die Länder haben sehr wohl ein gewisses Maß an Mitsprachemöglichkeiten. Zum einen garantiert ihnen Artikel 23 des Grundgesetzes das Recht auf Mitwirkung und zum anderen könne die Länder natürlich auch die Initiative ergreifen und direkt Verbindungen zur EU aufbauen.
Artikel 23 GG über die Europäische Union
Den wichtigsten Pfeiler für die Einbeziehung Baden-Württembergs und anderer Bundesländer in politische Entscheidungen auf EU Ebene stellt Artikel 23 des Grundgesetzes über die Europäische Union dar.
Im Gesetz heißt es:
"(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten."
Dieser Absatz regelt die Mitwirkungsbefugnisse des Bundestages und der Länder in Angelegenheiten, welche die EU betreffen. Es wird festgelegt, dass die Länder über den Bundesrat als Bundesorgan beteiligt werden müssen.
Etwas genauer wird das Grundgesetz in Absatz 4 in dem es heißt:
"(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären." Dies ist der Leitsatz für die Mitwirkung der Bundesländer. Betreffen Entscheidungen auf EU Ebene Bereiche, wie bspw. der Schulpolitik, die Ländersache sind, ist ohne eine Zustimmung der Länder nichts zu machen.
In den Absätzen 5 und 6 wird des Weiteren der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Willensbildungsprozess innerhalb der EU nicht mit der deutschen Kompetenzzuordnung gleichsetzen lässt. Aus diesem Grund handelt bei Fragen, welche schwerpunktmäßig die Kompetenzen der Länder berühren, ein vom Bundesrat benannter Vertreter für die Bundesrepublik, der Mitglied einer Landesregierung sein muss. Näheres regelt das 'Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheit der EU' vom 12.März 1993.
Weiterführende Links:
Artikel 23 GG
Baden-Württemberg - Partner Europas (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)