Aktuelle Sitzverteilung im Europäischen Parlament
nach Ländern und Fraktionen

Das erste Europäische Parlament von 1979 bis 1984 war nur etwas mehr als halb so groß wie das Europaparlament von heute. Lediglich 410 Mitglieder zählte das Europaparlament, in dem zu dieser Zeit allerdings auch nur neun Staaten vertreten waren.
Im zehnten Europäischen Parlament von 2024 bis 2029 werden die aktuell 720 Sitze auf die derzeit 27 EU-Mitgliedsstaaten verteilt. Wie sind sie genau aufgeteilt und nach welchem Verfahren erfolgt die Zuteilung? Wie sieht die aktuelle Sitzverteilung nach Fraktionen im neuen Europaparlament nach der Europawahl 2024 aus? Und wie ist eigentlich geregelt, welche deutsche Partei wie viele Mandate aus dem Kontingent der 96 Sitze bekommt?
Ergebnisse der Europawahl 2024

Bei der Europawahl 2024 waren knapp 370 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 27 Mitgliedsländern aufgerufen, mit ihrer Stimme über den künftigen Kurs der Europäischen Union mitzuentscheiden. In Deutschland waren 65 Millionen Menschen wahlberechtigt, darunter auch erstmals Jugendliche ab 16 Jahren. Wie haben die Parteien abgeschnitten? Wie sehen die Ergebnisse in den Bundesländern aus? Welche Ergebnisse gab es europaweit? Wie ist die künftige Sitzverteilung im Europäischen Parlament? Ergebnisse und Analysen rund um die Wahlen.
Abgeordnete im EU-Parlament

Deutschland als bevölkerungsreichstem Mitgliedstaat werden mit 96 MdEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments) die meisten Mandate zugewiesen. Welche Abgeordnete aus Deutschland wurden in das neue Europaparlament gewählt? Wie viele und welche Mitglieder stammen aus welchem Bundesland? Und wie sieht die Zusammensetzung des Parlaments insgesamt aus? Wie viele Abgeordnete stellen die jeweiligen Bundesländer?
Sitzverteilung nach Ländern – Degressive Proportionalität
Wie viele Sitze erhält jedes Land?
Die aktuell 720 Sitze des Europäischen Parlaments werden auf die derzeit 27 EU-Mitgliedstaaten nach einem bestimmten System verteilt. Die Größe des Europäischen Parlaments variiert somit leicht über die Jahre, je nach Anzahl der EU-Mitgliedstaaten und deren Bevölkerungsgröße.
Im Herbst 2023 erging der Beschluss des Europäischen Rates, die Sitze für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 um 15 auf 720 zu erhöhen. Die Bundesrepublik Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat entsendet mit 96 Abgeordneten die meisten Parlamentarier ins Europaparlament – dies bleibt auch in der Legislaturperiode 2024 bis 2029 so. Weitere größere Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Italien folgen mit 81 und 76 Abgeordneten.
Kleine Länder sind besser repräsentiert
Abgeordnete der bevölkerungsreichen Länder vertreten dadurch weitaus mehr Bürgerinnen und Bürger (ein:e Abgeordnete:r in Deutschland vertritt etwa 850.000 Bürgerinnen und Bürger) als in bevölkerungsarmen Ländern (ein:e Abgeordnete:r in Malta vertritt rund 65.000 Bürgerinnen und Bürger). Dies wird als „degressive Proportionalität" bezeichnet. Die degressive Stimmverteilung ermöglicht auch kleineren Staaten parlamentarische Mitbestimmung im EU-Parlament. Sehr kleine EU-Staaten wie Zypern, Luxemburg und Malta bekommen somit dennoch jeweils sechs Abgeordnete zugeteilt
Entwicklung der Sitzverteilung im Europaparlament

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU im Januar 2020 wurde die Zahl der Mitglieder im EU-Parlament von vormals 751 auf 705 gesenkt. 27 der 73 Sitze, die auf Mitglieder aus dem Vereinigten Königreich entfallen waren, wurden unter 14 Mitgliedstaaten aufgeteilt, die bisher leicht unterrepräsentiert im Parlament waren. Frankreich und Spanien erhielten fünf Sitze, Italien und Niederlande drei, Irland zwei und Polen, Rumänien, Schweden, Österreich, Dänemark, Slowakei, Finnland, Kroatien und Estland jeweils einen Sitz dazu. Die verbleibenden 46 britischen Sitze wurden für mögliche EU-Erweiterungen aufgespart.
Europäisches Parlament: Tabelle Verteilung der Sitze auf die Mitgliedstaaten

Im September 2023 hat man sich im EU-Rat jedoch geeinigt, die Gesamtzahl der Sitze im Europäischen Parlament von 705 Sitzen auf 720 Sitze aufzustocken. Zwei zusätzliche Sitze erhielten Frankreich, die Niederlande und Spanien. Je einen Sitz mehr erhielten Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Lettland, Österreich, Polen, die Slowakei und Slowenien. Da sich die Einwohnerzahl einiger Länder geändert hatte, mussten die Kontingente angepasst werden.
Europäisches Parlament: 15 zusätzliche Sitze für insgesamt 12 Staaten
Sitzverteilung nach Fraktionen
Die EVP-Fraktion von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kommt nach dem vorläufigen Endergebnis auf 188 Sitze (+ 12 Sitze), die sozialdemokratische S&D-Fraktion 136 Sitze (- 3 Sitze) – obwohl das Parlament insgesamt etwas größer wurde. Die liberale Fraktion „Renew Europe" kommt auf 77 Sitze (- 25 Sitze), die europäischen Grünen auf 53 Sitze (-18 Sitze) – beide büßen also deutlich an Anteilen ein. Die europäischen Linken kommen auf 46 Sitze (+9 Sitze).
Spannend war auch die Frage, inwiefern die Rechtsaußen-Fraktionen an Sitzen im Europäischen Parlament hinzugewinnen werden und ein Rechtsruck eintreten wird. Laut vorläufigem Ergebnis kommen die Europäischen Konsrervativen und Reformer (EKR) auf 78 Sitze (+ 9 Sitze), die neu neu gegründete Fraktion „Patrioten für Europa” (darin versammeln sich unter anderem Parteien, die ehemals der Fraktion Identität und Demokratie angehörten) kommt auf 84 Sitze. Die von der AfD neu gegründete Fraktion „Europa Souveräner Nationen” hat 25 Sitze inne.
Sitzverteilung der Abgeordneten Deutschlands - Sainte-Laguë-Verfahren
In Deutschland werden die 96 zur Verfügung stehenden Parlamentssitze mittels einer Verhältniswahl bestimmt (die Mandatsvergabe ist proportional zum Stimmenanteil). Die Parteien könne sich entscheiden, ob sie mit Länder- oder Bundeslisten zur Wahl antreten. Für die Listenkandidaten können Ersatzbewerber benannt werden, diese können auch selbst auf einem Listenplatz stehen. Es ist auch möglich, dass ein Kandidat für zwei verschieden Landeslisten kandidiert. Die Listen sind geschlossen, das heißt, dass im Gegensatz zu offenen Listen die Stimmen nur en bloc abgegeben werden können.
Jeder Wähler, jede Wählerin hat nur eine Stimme.
Seit 2009 wird die Verteilung der Sitze ferner nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) berechnet.
Die Sitze sind in der aktuellen Legislaturperiode 2024 - 2029 wie folgt verteilt:
- CDU: 23 Sitze
- CSU: 6 Sitze
- AfD: 15 Sitze
- SPD: 14 Sitze
- Grüne: 12 Sitze
- BSW: 6 Sitze
- FDP:: 5 Sitze
- Linke: 3 Sitze
Die in der Grafik unter „Andere“ aufgeführten zwölf Sitze teilen sich im künftigen Europaparlament auf die folgenden Parteien auf:
- Volt: 3 Sitze
- Freie Wähler: 3 Sitze
- Die PARTEI: 2 Sitze
- Tierschutzpartei: 1 Sitz
- Familie: 1 Sitz
- ÖDP: 1 Sitz
- PdF: 1 Sitz
Sainte-Laguë-Verfahren
Bei der Europawahl wird in Deutschland das Berechnungsverfahren „Sainte-Laguë/Schepers“ für die Sitzverteilung im Europaparlament angewendet. Bei „Sainte-Laguë/Schepers“ handelt es sich um eine Abwandlung des Verfahrens nach d’Hondt, bei der die Benachteiligung kleinerer Parteien vermieden wird.
Die 96 Sitze werden auf die Parteien entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahlen verteilt. Gegebenenfalls werden die für eine Partei, die mit einzelnen Landeslisten angetreten ist, ermittelten Sitze auf die Landeslisten entsprechend unterverteilt.
Die so für eine Bundes- oder Landesliste ermittelten Sitze werden entsprechend ihrer Reihenfolge an die Bewerber auf der Liste vergeben. Ist die Landesliste erschöpft, bleiben weitere Sitze unbesetzt.
Bei dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers werden die Stimmen der einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt (Divisormethode mit Standardrundung). Für die Europawahl bedeutet das, dass zunächst eine Näherungszuteilung berechnet wird, indem die Gesamtanzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtanzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Die daraus entstehenden Quotienten werden zu Sitzzahlen gerundet: Bei einem Rest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- oder abgerundet; bei einem Rest von genau 0,5 entscheidet das Los. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen.
Formel:
Stimmenanzahl der Partei ÷ Zuteilungsdivisor = Sitzanzahl der Partei (nach Standardrundung)
Ermittlung des Zuteilungsdivisors durch das Iterative Verfahren:
Gesamtanzahl der Stimmen ÷ Gesamtanzahl der zu verteilenden Sitze = vorläufiger Zuteilungsdivisor
Damit die Sitzzahlen mit der Anzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmt, wird der Zuteilungsdivisor ggf. herauf- bzw. herabgesetzt, bis die Berechnung in der Summe die zu verteilenden Sitze ergibt.
Standardrundung:
Die Sitzzahl wird bei einem Bruchteilsrest von mehr als 0,5 aufgerundet, bei einem Bruchteilsrest von weniger als 0,5 abgerundet, bei einem Rest von genau 0,5 entscheidet das Los.
Beispiel für die Berechnung
Beispiel für die Berechnung
Verteilte Stimmen:
Partei A: 10.000 Stimmen
Partei B: 6.000 Stimmen
Partei C: 1.500 Stimmen
Anzahl der Stimmen insgesamt: 17.500 Stimmen
Anzahl der zu verteilenden Sitze: 8
1. Ermittlung des vorläufigen Zuteilungsdivisors:
17.500 ÷ 8 = 2.187,5 = vorläufiger Zuteilungsdivisor
2. Berechnung der Sitzverteilung:
Partei A: 10.000 ÷ 2.187,5 = 4,57
Ergebnis nach Standardrundung: 5
Partei B: 6.000 ÷ 2.187,5 = 2,74
Ergebnis nach Standardrundung: 3
Partei C: 1.500 ÷ 2.187,5 = 0,69
Ergebnis nach Standardrundung: 1
Bei der Berechnung mit dem Zuteilungsdivisor 2.187,5 entfallen insgesamt 9 Sitze auf die Parteien. Es sind aber nur 8 Sitze zu vergeben. Deshalb muss der Zuteilungsdivisor heraufgesetzt werden, bis die Berechnung der Sitzzuteilung in der Summe 8 ergibt. Das führt zu dem Zuteilungsdivisor von 2.300.
3. Berechung der Sitzverteilung mit neuem Zuteilungsdivisor:
Partei A: 10.000 ÷ 2.300 = 4,35
Ergebnis nach Standardrundung: 4
Partei B: 6.000 ÷ 2.300 = 2,61
Ergebnis nach Standardrundung: 3
Partei C: 1 500 ÷ 2.300 = 0,65
Ergebnis nach Standardrundung: 1
Links und Quellen:
- Europäisches Parlament 2024–2029: Wie viele Sitze erhält jedes Land?
- Die Bundeswahlleiterin: Sainte-Laguë/Schepers
- Wahlrecht: Übersicht über das nationale Wahlrecht zur Europawahl
- Wikipedia: Die nationalen Wahlsysteme zum Europäischen Parlament