Prinzipien der Europäischen Union

Eine Gemeinschaft, die aus 27 Mitgliedstaaten besteht – die sich wiederum in Geschichte, Kultur und Wirtschaft stark unterscheiden – braucht klare Regeln. Das Fundament dieser Regeln bilden die sogenannten Prinzipien der Europäischen Union. Diese regeln die Zuständigkeiten der EU. So ist klar festgesetzt, wann die EU eine Zuständigkeit von den Mitgliedstaaten übernimmt und wie Entscheidungen zustande kommen. Durch diese Prinzipien wird sichergestellt, dass die EU handlungsfähig ist und bleibt, aber nicht zu einer zentralistischen Supermacht ausartet, die nationale Identitäten missachtet.

Die Prinzipien der EU sind folgende:

Subsidiarität

Subsidiarität ist ein politischer und gesellschaftlicher Grundsatz und stellt Selbstverantwortung vor staatlichem Handeln. Das bedeutet, dass auf europäischer Ebene nur die Themen geregelt werden sollen, die dort besser geregelt werden können.
Die Union darf nach dem Prinzip der Subsidiarität nur tätig werden, wenn sie eine Aufgabe besser lösen kann als ein einzelner Mitgliedstaat (Besserklausel) oder wenn ein Mitgliedstaat eine Aufgabe nicht ausreichend lösen kann (Notwendigkeitsklausel).

Supranationalität

Das Prinzip der Supranationalität bedeutet, dass Mitgliedstaaten nationale Souveränität an die Union abgeben und gemeinsam eine europäische Souveränität ausgeübt wird. Diese Regelungen, die mit europäischer Souveränität beschlossen werden, sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich. In welchen Politikfeldern das Prinzip der Supranationalität greift, ist in den Verträgen geregelt.

Solidarität

Der Begriff der Solidarität ist sowohl politisch als auch wirtschaftlich zu verstehen und verpflichtet alle Mitgliedstaaten, den schwächeren zu helfen ihre Probleme anzupacken und stärker zu werden. Wirtschaftlich ist dies in Form von Strukturhilfen zu verstehen, politisch gesehen in Unterstützung bei Katastrophenfällen oder Sicherheitsgefährdungen.

Rechtstreue

Das Prinzip der Rechtstreue ist eng an das Prinzip der Supranationalität geknüpft: das gesamte System der EU kann nur funktionieren, wenn sich alle Mitgliedstaaten an die vereinbarten Regeln halten. Dies schließt Streitfälle über etwaige Auslegungen von Beschlüssen nicht aus. Kommt es zu keiner Lösung muss der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden. Seine Entscheidung ist aber bindend und muss respektiert werden.

Bereitschaft zum Kompromiss

Eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren der EU ist die Bereitschaft zum Kompromiss, die sich in dem Prinzip der Solidarität widerspiegelt. Mit einer Vielzahl an Mitgliedstaaten ist es nicht immer leicht, zu einem Beschluss zu kommen. So sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten, eine Bereitschaft zum Kompromiss mitzubringen, da es nicht möglich ist, dass jedes Land seine Positionen vollständig durchsetzen kann.

Degressive Proportionalität

Nicht alle Mitgliedstaaten haben die gleich hohe Einwohner*innen-Zahl. Dennoch muss festgelegt werden, wie viele Menschen ein*e Europa-Abgeordnete*r im Europaparlament vertritt. Deutschland hat zum Beispiel knapp 83 Millionen Einwohner*innen und stellt im Europaparlament 96 Abgeordnete. Malta dagegen hat gut 433.000 Einwohner*innen und stellt im Europaparlament 6 Abgeordnete. So kommen auf eine*n Abgeordnete*n aus Malta etwa 72.000 Menschen, auf eine*n Abgeordnete*n aus Deutschland 864.583 Menschen. Dies bedeutet, dass bevölkerungsschwache Mitgliedstaaten im Europaparlament proportional überrepräsentiert sind. Ohne dieses Prinzip der degressiven Proportionalität wären die kleineren Länder allerdings in den politischen Gremien nicht oder kaum vertreten. Dies könnte keine Basis für eine supranationale Union der Staaten und der Völker sein.

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Weiterführende Lektüre

Europa in zwölf Lektionen
(Pascal Fontaine)
Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation Referat Bürgerinformation
Brüssel, Manuskript aktualisiert im August 2017 / Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2018.
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