Das Wahlsystem
Jedes Mitgliedsland hat eine feste Anzahl von Sitzen. Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt, die Sperrklausel beträgt maximal fünf Prozent.
Wie in den einzelnen Mitgliedsstaaten die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden ist (noch) nicht vorgeschrieben. Jedoch beschloss das Europäische Parlament in Vorbereitung auf die Europawahlen in den Jahren 2004 und 2009 gemeinsame Grundsätze für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu erarbeiten, um sicherzustellen, dass die Wahlen einen "europäischen" Charakter tragen.
So dürfen die einzelnen Mitgliedsstaaten nach ihren traditionellen Wahlsystemen die Wahl durchführen.
In einigen Ländern (z. B. Deutschland) kann nur eine Stimme für eine Liste vergeben werden, in anderen (Irland, Luxemburg) können mehrere Stimmen verteilt werden und/oder die Reihenfolge auf einer Liste geändert werden (Österreich). In Großbritannien, Frankreich, Irland, Italien, Belgien und Polen gibt es mehrere Wahlkreise, in allen Ländern jeweils nur einen landesweiten Wahlkreis.
Im Falle Deutschlands bedeutet dies, dass die 99 zur Verfügung stehenden Parlamentssitze mit einer Verhältniswahl (die Mandatsvergabe ist proportional zum Stimmenanteil) durchgeführt wird. Die Parteien könne sich entscheiden, ob sie mit Länder- oder Bundeslisten zur Wahl antreten. Für die Listenkandidaten können Ersatzbewerber benannt werden, diese könne auch selbst auf einem Listenplatz stehen. Es ist auch möglich, dass ein Kandidat für zwei verschieden Landeslisten kandidiert. Die Listen sind geschlossen, d.h. dass im Gegensatz zu offenen Listen die Stimmen nur en bloc abgegeben werden können.
Jeder Wähler, jede Wählerin hat nur eine Stimme.
Die Sitze verteilen sich auf die Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben und werden seit 2009 nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) berechnet.
Die 99 Sitze werden auf die Parteien entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahlen verteilt. Gegebenenfalls werden die für eine Partei, die mit einzelnen Landeslisten angetreten ist, ermittelten Sitze auf die Landeslisten entsprechend unterverteilt.
Die so für eine Bundes- oder Landesliste ermittelten Sitze werden entsprechend ihrer Reihenfolge an die Bewerber auf der Liste vergeben. Ist die Landesliste erschöpft, bleiben weitere Sitze unbesetzt.
Weiterführende Links:
Der Bundeswahlleiter
Neues Sitzzuteilungsverfahren bei Bundestagswahl und Europawahl
Eine Übersicht über die Wahlgesetze der Mitgliedsstaaten der EU:
http://www.europarl.eu.int/workingpapers/poli/w13/country_de.htm
Die nationalen Wahlsysteme zum Europäischen Parlament (Aus Politik und Zeitgeschichte (B 17/2004) Wie wählt Europa? Das polymorphe Wahlsystem zum Europäischen Parlament, Dieter Nohlen)
Auswirkungen der unterschiedlichen Wahlsysteme auf den Anteil der Frauen an der politischen Vertretung (Hrsg.: Europa Parlament, Generaldirektion Wissenschaft
Arbeitsdokument REIHE RECHTE DER FRAU - W-10 -)
Legimitation durch Wahlen und Volksabstimmungen (Wahlsysteme in den neuen Beitrittsländern) (Aus Politik und Zeitgeschichte (B 5-6/2004), Die politischen Systeme der EU-Beitrittsländer im Vergleich, Wolfgang Ismayr)




