Das Handeln und Wirken der Europäischen Union ist in Verträgen vereinbart, die von allen Mitgliedstaaten verhandelt und verabschiedet werden. Die aktuelle Vertragsgrundlage für die Europäische Union bildet der Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.
Mit diesem Vertrag wurden die bis dahin bestehenden Verträge auf die zukünftigen Herausforderungen einer veränderten EU angepasst. Daher wird der Vertrag auch oft Reform-Vertrag genannt.
Der Vertrag von Lissabon besteht aus:
Nicht Vertragsbestandteil ist die Charta der Grundrechte, sie ist diesem aber gleichgestellt.
tagesschau.de multimedia: Der Vertrag von Lissabon- was bleibt und was sich ändert (flash- Animation)
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Nach zähen Verhandlungen hatten die Staats- und Regierungschefs der Gemeinschaft am 19. Oktober 2007 Einigkeit über das neue Vertragswerk erzielt. Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die EU-Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister feierlich den "Vertrag von Lissabon". Nach der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten sollte der Reformvertrag ursprünglich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der Reformvertrag ersetzt die im Jahr 2005 gescheiterte EU-Verfassung und soll die Europäische Union mit ihren damals 27 Mitgliedern handlungsfähig halten.
In 26 EU-Mitgliedstaaten erfolgte eine Ratifizierung des Vertrags durch Abstimmung ihrer nationalen Parlamente. Irland war der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem jegliche Änderung der EU-Verträge der Abstimmung durch ein Referendum bedarf. Der Reformvertrag wurde von Irland am 12. Juni 2008 in einem Referendum abgelehnt. Unabhängig von den Ereignissen in Irland verständigten sich die EU-Staaten darauf, den Ratifizierungsprozess fortzusetzen. So erfolgten auch nach dem Referendum weitere Ratifikationen.
Während des EU-Gipfels in Brüssel vom 11. -12. Dezember 2008 waren sich die EU-Staats- und Regierungschefs über mehrere Forderungen Irlands einig geworden. Im zweiten Anlauf hatte Irland am 3. Oktober 2009 dem Reformvertrag doch noch zugestimmt. Nachdem auch das tschechische Verfassungsgericht am 3. November die Klage von 17 Senatoren gegen den Lissabon-Vertrag abgewiesen hatte, konnte das EU-Reformwerk wie geplant am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.
Der Reformvertrag von Lissabon beendet die tiefe Krise der Gemeinschaft nach der gescheiterten EU-Verfassung. Er soll die Union nach der größten Erweiterung ihrer Geschichte seit 2004 von 15 auf 27, bzw. 28, Mitgliedsländer handlungsfähiger und demokratischer machen. Der Reformvertrag übernimmt wesentliche Elemente des alten Verfassungsvertragsentwurfs. Er sieht tief greifende Reformen der EU vor – sowohl bei den Institutionen und Verfahren als auch bei den Sachpolitiken wie etwa der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Justiz- und Innenpolitik oder der Klimaschutzpolitik.
Verträge als Grundlage europäischer Politik
Das Handeln und Wirken der Europäischen Union ist in Verträgen vereinbart, die von allen Mitgliedstaaten verhandelt und verabschiedet werden. Dies beruht darauf, dass die Europäische Union auf den Grundsatz der Rechtstaatlichkeit stützt. Ein Vertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen EU-Mitgliedstaaten. In ihm sind die Zielsetzungen der EU, die für die EU-Institutionen geltenden Regeln, der Prozess der Entscheidungsfindung und die Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten festgelegt. Seit der Gründung der EU wurden zahlreiche Verträge neu geschlossen, verändert und aktualisiert, um sie den Entwicklungen der Gesellschaft anzupassen. Im folgenden werden die verschiedenen Rechtsgrundlagen der EU nach Aktualität vorgestellt.
Vertrag von Lissabon, Inkraftreten 1. Dezember 2009, ersetzt die bestehenden Verträge nicht, sondern passt sie den zukünftigen Herausvorderungen der veränderten EU an.
Vertrag von Nizza, Inkraftreten 1. Februar 2003, zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte. Mit dem Vertrag von Nizza bereitet sich die Europäische Union für die Aufnahme der Beitrittsländer vor. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union hatten sich in Nizza im Jahre 2000 auf einen tragfähigen Kompromiss geeignet, der die Integrationsfähigkeit in der Union auch während der kommenden Erweiterungsphase erhält und die Legitimität ihrer Entscheidungen stärkt.
Vertrag von Amsterdam, Inkraftreten 1. Mai 1999 zur Revision der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht
Vertrag von Maastricht, Inkraftreten 1. November 1993
Römischen Verträge - Vertrag zur Gründung der Europäischen Union, Inkraftreten 1. Januar 1958 (bestehend aus zwei Verträgen: Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft)
Zum Auftakt des Europäischen Rats von Nizza am 7. Dezember 2000 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert. Sie ist kein Bestandteil der Verträge, aber erstmals sind die auf Unionsebene geltenden Grundrechte umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt.
Der EU-Reformvertrag weist ausdrücklich auf die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" hin, ohne dass sie selbst Vertragsbestandteil wäre. Am Vortag der Unterzeichnung des "Vertrages von Lissabon" hatten Vertreter der wichtigsten EU-Institutionen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Straßburg die Charta proklamiert und unterzeichnet. Das Europäische Parlament hat am 12. Dezember 2007 mit großer Mehrheit die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebilligt. Mit 477 Ja- zu 106 Nein-Stimmen wurde eine Änderung angenommen, in der die Abgeordneten eindringlich an Polen und das Vereinigte Königreich appellieren, "alle Anstrengungen zu unternehmen, um doch noch zu einem Konsens über die uneingeschränkte Geltung der Charta zu kommen". Die Abgeordneten beauftragen somit den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, vor der Unterzeichnung des Reformvertrags, die Charta gemeinsam mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission feierlich zu verkünden.
Durch den Vertrag von Lissabon wurde die bisherige komplizierte Säulenstruktur der EU aufgehoben. Er fasst die verschiedenen Verträge zu einem einheitlichen Vertragswerk zusammen. Die Europäische Gemeinschaft (EG) wird durchgängig in Europäische Union umbenannt. Die EU übernimmt damit die Rechtspersönlichkeit der EG.
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft wird als unabhängiger Vertrag beibehalten. Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), bleibt auch nach dem Vertrag von Lissabon als eigenständige Organisation bestehen. In ihren Strukturen wird sie jedoch an die EU angegliedert und teilt ihre Organe mit der EU.
Die Gemeinschaftspolitik in der ersten Säule ist geprägt durch supranationale Zusammenarbeit: Die EU-Organe können - je nach der konkreten Aufgabenverteilung - verbindliche Rechtsvorschriften erlassen oder unterstützende Maßnahmen beschließen. Die Grundlagen hierfür sind im EG-Vertrag festgeschrieben.Sie steht für die Europäische Gemeinschaft, die auch als juristische Person Unterzeichner von völkerrechtlichen Verträgen der Union mit Drittstaaten bleibt. Die Gemeinschaftspolitik umfasst wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben ebenso wie Umweltpolitik und Verbraucherschutz und innenpolitische Aufgabenbereiche wie Asylpolitik und Einwanderungspolitik.
Die zweite Säule steht für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich Verteidigung und Rüstungsfragen.
Die dritte Säule umfasst die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Bereich Polizei und Strafjustiz. Zu den Aufgaben zählen u.a. die Bekämpfung des Drogen- und Waffenhandels, des Terrorismus und des Menschenhandels.
In diesen beiden Säule sind es die Regierungen der Mitgliedstaaten, die im Rat Beschlüsse fassen, wobei in der Regel das Konsensprinzip gilt. Die Kommission und das Parlament sind als EU-Organe zwar beteiligt, aber ihr Einfluss ist geringer als in der ersten Säule. Die Bestimmungen für diese Zusammenarbeit sind im Vertrag zur Gründung der Europäischen Union verankert.
EU-Gipfels in Brüssel vom 11. -12. Dezember 2008: Neues Referendum in Irland
Während des EU-Gipfels in Brüssel vom 11. -12. Dezember 2008 waren sich die EU-Staats- und Regierungschefs über mehrere Forderungen Irlands einig geworden. Damit wurde ein zweites Referendum über den Vertrag von Lissabon in Irland möglich.
6. April 2009: Auch Tschechien stimmt dem EU-Reformvertrag zu
Am 24. März 2009 wurde die Regierung unter dem tschechische Ministerpräsident Mirek Topolanek durch ein Misstrauensvotum im Parlament gestürzt.
Diese nationale Krise war für die EU nicht nur problematisch, weil Tschechien im ersten Halbjahr 2009 die EU-Ratspräsidentschaft inne hatte, sondern auch weil das tschechische Parlament den Vertrag von Lissabon noch nicht abschließend ratifiziert hatte. Der Senat, die zweite Kammer des tschechischen Parlaments, musste noch zustimmen. Diese Zustimmung war zwar schon vor der Regierungskrise unsicher, nun bestand jedoch die Gefahr, dass die EU-kritische Senatoren der konservativen ODS sich nicht mehr an die Parteiräson gebunden fühlen und gegen den Vertrag stimmen.
Außerdem wuchs durch die Krise der Einfluss des Staatspräsidenten und EU-Kritikers Vaclav Klaus. Dieser erteilte den Auftrag zur neuen Regierungsbildung. Diplomaten vermuteten, dass Klaus seine Entscheidung über die künftige tschechische Regierung an die Bedingung knüpfen könnte, dass sie in der Frage des Lissabon-Vertrags der EU eine ablehnende Haltung einnimmt. Am 6. April hatte der Senat nach langem Streit doch noch mit 54 zu 20 Stimmen dem Reformvertrag zugestimmt. Jetzt musste nur noch Präsident Klaus die Ratifizierungsurkunde unterzeichnen. Der verzögerte aber weiterhin seine Unterschrift.
Damit das Reformwerk in Kraft treten kann, müssen alle 27 EU-Mitglieder zustimmen. Neben Tschechien und Irland hatte der Lissabon-Vertrag auch in Deutschland und Polen noch nicht alle Hürden genommen.
EU-Gipfel in Brüssel am 19. Juni 2009: Zugeständnisse an Irland
Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder beschlossen bei ihrem Gipfel am 19. Juni in Brüssel Zusicherungen an Irland.
Der Europäische Rat hatte dem irischen Ministerpräsidenten eine entscheidende Brücke gebaut, die es ihm ermöglicht hat, die Bürger ohne allzu großen Gesichtsverlust zu einer zweiten Abstimmung aufzurufen. In einer gemeinsamen Entscheidung gaben sie den Iren die rechtsverbindliche Garantie, dass der Vertrag von Lissabon die Souveränität ihres Landes in drei der Regierung wichtigen Punkten nicht beeinträchtige: der Familienpolitik, insbesondere dem Abtreibungsverbot, der Steuerpolitik und der Außen- und Sicherheitspolitik.
Diese Garantien änderten kein Komma an dem Vertrag, könnten die Sorgen der Iren darüber aber vertreiben, sagte der tschechische Ministerpräsident und Ratsvorsitzende Jan Fischer.
Auf diese Bedingungen hatte die irische Regierung beharrt, um ihren Landsleuten ein Ja bei einem zweiten Referendum im Oktober schmackhaft zu machen.
Bundesverfassungsgericht billigt den Vertrag von Lissabon
Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni 2009 den Vertrag von Lissabon grundsätzlich gebilligt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Zweite Senat entschied über die Verfassungsklagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Linksfraktion im Bundestag, des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner und Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg (CSU).
Das Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, wieß allerdings Defizite auf und musste nachgebessert werden. Die geforderten Nachbesserungen am Begleitgesetz wurden in einer Sondersitzung des Bundestags umgesetzt. Auch der Bundesrat hat inzwischen dem Begleitgestz zugestimmt.
Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete die Begleitgesetze zur Umsetzung des Vertrages am 23. September in Berlin. Nach der Verkündung der Gesetze im Bundesgesetzblatt wird Köhler am Freitag auch die Ratifikationsurkunde ausfertigen.
3. Oktober 2009: Irland stimmt mit "Yes" ab.
Die Iren haben im zweiten Referendum am 3. Oktober mit der klaren Mehrheit von 67,1 Prozent der Stimmen für den EU-Reformvertrag von Lissabon gestimmt. Der Vertrag wurde den irischen Wählern mit Zusatzerklärungen vorgelegt, in denen dem Land unter anderem weiterhin ein Posten in der Europäischen Kommission zugesagt wird. Auch wurde ausdrücklich bestätigt, dass weder die militärische Neutralität Irlands noch das Abtreibungsverbot durch EU-Recht angetastet wird. Zum "Ja" der Iren hat sicherlich auch die Auswirkung der Wirtschaftskrise beigetragen, von der Irland besonders gebeutelt wird.
Nachdem auch der polnische Präsident Lech Kacynski am 10. Oktober den Vertrag von Lissabon unterzeichnet hat, drohte in Tschechien die nächste Hängepartie um den Vertrag. Der EU-kritische Präsident Vaclav Klaus wollte vor einer Unterzeichnung den Ausgang einer weiteren Verfassungsbeschwerde gegen mögliche Einschnitte in die Souveränität des Landes abwarten.
3. November 2009: Präsident Klaus unterzeichnet Lissabon-Vertrag
Der tschechische Präsident Vaclav Klaus hat als letztes Staatsoberhaupt der EU den Reformvertrag von Lissabon unterschrieben. Beim EU-Gipfel in der Woche zuvor hatte sich Präsident Klaus eine Ausnahme von der EU-Grundrechtecharta garantieren lassen, die Tschechien gegen mögliche Rückgabeansprüche von Sudetendeutschen schützen soll.
Damit ist auch die letzte Hürde überwunden - der Vertrag kann zum 1. Dezember 2009 endlich in Kraft treten.
LpB-Spezial: EU-Osterweiterung
Die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist eine einmalige historische Chance und gleichzeitige eine enorme politische Herausforderung. Durch die Aufnahme mittel- und osteuropäischer Staaten wird ein Beitrag zur dauerhaften Überwindung der Teilung Europas geleistet. Mit der Erweiterung wird die EU jedoch vor ihre bisher größten Herausforderungen gestellt. Die Probleme der Handlungsfähigkeit und Regierbarkeit einer EU mit 25 und mehr Mitgliedern werden zunehmen. ...mehr
Landeszentrale: Zeitschrift Deutschland & Europa 51 - 2006
EU - quo vadis? - Die Diskussion um die europäische Verfassung
Europa ist nicht nur eine geographische, wirtschaftliche oder politische Größe, die unser Leben entscheidend beeinflusst, es ist vor allem eine kulturelle Gemeinschaft. Das müssen wir uns vor Augen führen, wenn wir eine abgewogene Antwort auf die Frage suchen, wie sehr der europäische Einigungsprozess mit den gescheiterten Volksabstimmungen über die Europäische Verfassung in Frankreich und in den Niederlanden ins Trudeln geraten ist. Sicher wird manches schwieriger, vieles wird länger dauern, aber vor einem Scherbenhaufen stehen wir nicht. ...mehr
Landeszentrale: Zeitschrift Der Bürger im Staat 1/2004
Die Osterweiterung der EU
Die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist eine einmalige historische Chance und gleichzeitige politische Herausforderung. Durch die Aufnahme mittel- und osteuropäischer Staaten wird ein Beitrag zur dauerhaften Überwindung der Teilung Europas geleistet. Jedoch werden auch die Probleme der Handlungsfähigkeit und Regierbarkeit einer EU mit 25 und mehr Mitgliedern zunehmen ...mehr
Zeitschrift Der Bürger im Staat 2/3 2004
Die baltischen Staaten
haben knapp 15 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges ihren Platz in der Mitte Europas eingenommen. Nachdem die Fesseln eines totalitären Systems erfolgreich abgeschüttelt werden konnten und die drei ehemaligen Sowjetrepubliken Estland, Lettland und Litauen ihre Unabhängigkeit wiedererlangt haben, erhielten sie mit ihrem Beitritt in die Europäische Union am 1. Mai 2004 die vollberechtigte Mitgliedschaft in der europäischen Staatengemeinschaft. Das Interesse an Informationen über unsere östlichen Nachbarn ist groß. Hier will das vorliegende Heft ansetzen. ...mehr
Bevölkerung in Millionen | % der EU-27 Bevölkerung | Sitze bis 2009 | Vertrag von Nizza 2009-2014 | Beschlossene Neuverteilung 2009-2014 | Unterschied Nizza und Neuverteilung | |
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Deutschland | 82,438 | 16,73% | 99 | 99 | 96 | -3 |
Frankreich | 62,886 | 12,76% | 78 | 72 | 74 | 2 |
Vereinigtes Königreich | 60,422 | 12,26% | 78 | 72 | 73 | 1 |
Italien | 58,752 | 11,92% | 78 | 72 | 73 | 1 |
Spanien | 43,758 | 8,88% | 54 | 50 | 54 | 4 |
Polen | 38,157 | 7,74% | 54 | 50 | 51 | 1 |
Rumänien | 21,61 | 4,38% | 35 | 33 | 33 | |
Niederlande | 16,334 | 3,31% | 27 | 25 | 26 | 1 |
Griechenland | 11,125 | 2,26% | 24 | 22 | 22 | |
Portugal | 10,57 | 2,14% | 24 | 22 | 22 | |
Belgien | 10,511 | 2,13% | 24 | 22 | 22 | |
Tsch. Republik | 10,251 | 2,08% | 24 | 22 | 22 | |
Ungarn | 10,077 | 2,04% | 24 | 22 | 22 | |
Schweden | 9,048 | 1,84% | 19 | 18 | 20 | 2 |
Österreich | 8,266 | 1,68% | 18 | 17 | 19 | 2 |
Bulgarien | 7,719 | 1,57% | 18 | 17 | 18 | 1 |
Dänemark | 5,428 | 1,10% | 14 | 13 | 13 | |
Slowakei | 5,389 | 1,09% | 14 | 13 | 13 | |
Finnland | 5,256 | 1,07% | 14 | 13 | 13 | |
Irland | 4,209 | 0,85% | 13 | 12 | 12 | |
Litauen | 3,403 | 0,69% | 13 | 12 | 12 | |
Lettland | 2,295 | 0,47% | 9 | 8 | 9 | 1 |
Slowenien | 2,003 | 0,41% | 7 | 7 | 8 | 1 |
Estland | 1,344 | 0,27% | 6 | 6 | 6 | |
Zypern | 0,766 | 0,16% | 6 | 6 | 6 | |
Luxemburg | 0,46 | 0,09% | 6 | 6 | 6 | |
Malta | 0,404 | 0,08% | 5 | 5 | 6 | 1 |
EU-27 | 492,881 | 100,00% | 785 | 736 | 750 |
Aktualisiert durch die Internetredaktion der LpB BW: November 2018.