Informationsmaterial der Landeszentrale darf von Parteien, Wählervereinigungen, Mandatsträger*innen und Wahlbewerber*innen sowie sie bei der Wahl unterstützenden Organisationen oder Gruppen nur zur Information der eigenen Mitglieder genutzt, jedoch nicht an Dritte verteilt werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien und Wählervereinigungen sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.