Das Bundesland Baden-Württemberg hat in der EU wirtschaftlich und durch seine Bevölkerungszahl (ca. 11 Millionen) mehr Gewicht als manche EU-Mitgliedsstaaten. Da mittlerweile viele wesentlichen politischen Entscheidungen auf Europaebene getroffen werden, ist es für Baden-Württemberg besonders wichtig, in die politischen Prozesse in Brüssel eingebunden zu sein.
Dafür sorgen diese Gremien und Vertretungen:
Partnerregionen und Arbeitsgemeinschaften
Baden-Württemberg hat sich früh für eine europäische Integration eingesetzt. Das zeigt sich insbesondere in der Präambel der Verfassung des Landes, in der seit 1995 bekundet wird:
„...dieses demokratische Land als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem vereinten Europa, dessen Aufbau föderativen Prinzipien und dem Grundsatz der Subsidiarität entspricht, zu gestalten und in der Schaffung eines Europas der Regionen sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken“.
In der Politik des Landes findet dieser programmatische Satz in vielfältiger Weise und bei parteiübergreifendem Konsens konkreten Niederschlag.
Baden-Württemberg hat sich deutlich für eine Vertiefung der europäischen Integration ausgesprochen. Dabei war es dem Land stets wichtig, das Subsidiaritätsprinzip in den vertraglichen Grundlagen der EU zu verankern und auf seine Umsetzung sowie Durchsetzbarkeit zu pochen. Subsidiarität bedeutet, dass Aufgaben nur dann auf die europäische Ebene verlagert werden, wenn sie nicht „vor Ort“ – also in den Kommunen, Ländern oder Mitgliedstaaten – besser wahrgenommen werden können.
Weil ein geeintes Europa ohne die Geschichte seiner Städte und Regionen nicht denkbar wäre, ist die Subsidiarität neben der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung und dem föderalistischen Gedanken ein Kernpunkt einer demokratischen und bürgernahen EU.
In der Bundesrepublik Deutschland haben die Bundesländer einen besonderen Status und können über den Bundesrat an vielen politischen Entscheidungen mitwirken - auch auf Ebene der EU.
Die Länder haben mehrere Möglichkeiten zur Mitsprache auf EU-Ebene: Zum einen können sie auf eigene Initiative Verbindungen zur EU aufnehmen, zum anderen garantiert ihnen Artikel 23 des Grundgesetzes das Recht auf Mitwirkung. Dieser stellt den wichtigsten Pfeiler für die Einbeziehung Baden-Württembergs und anderer Bundesländer in politische Entscheidungen auf EU Ebene dar.
Im Gesetz heißt es:
"(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten."
Dieser Absatz regelt die Mitwirkungsbefugnisse des Bundestages und der Länder in Angelegenheiten, welche die EU betreffen. Es wird festgelegt, dass die Länder über den Bundesrat als Bundesorgan beteiligt werden müssen.Etwas genauer wird das Grundgesetz in Absatz 4, in dem es heißt:
"(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären."
Dies ist der Leitsatz für die Mitwirkung der Bundesländer. Betreffen Entscheidungen auf EU-Ebene Bereiche, wie z.B. die Schulpolitik, die Ländersache sind, ist die Zustimmung der Länder zu einem EU-Rechtsakt notwendig.
In den Absätzen 5 und 6 wird darauf eingegangen, dass sich der Willensbildungsprozess innerhalb der EU nicht mit der deutschen Kompetenzzuordnung gleichsetzen lässt. Aus diesem Grund handelt bei Fragen, welche schwerpunktmäßig die Kompetenzen der Länder berühren, ein vom Bundesrat benannter Vertreter für die Bundesrepublik. Dieser muss Mitglied einer Landesregierung sein. Näheres regelt das "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheit der EU" vom 12. März 1993.
Artikel 23 (GG)
Baden-Württemberg - Partner Europas (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)
Wahlaufruf und Stifterpreis euRobi der Europäische Bewegung Deutschlands Landeskomitee Baden-Württemberg e.V.
Wahlaufruf
Ausschreibung Stifterpreis euRobi
Im Europäischen Parlament sitzen seit 2014 insgesamt elf Abgeordnete aus Baden-Württemberg. Wer das ist und was die jeweiligen Aufgaben der Abgeordneten sind, erfahren Sie in diesem Überblick.
Die kurze Broschüre vom Staatsministerium Baden-Württemberg gibt einen Überblick, wo Baden-Württemberg in Bereichen wie Wirtschaft im Vergleich zu EU-Mitgliedsstaaten steht.
Zur Broschüre
Guido Wolf ist derzeit der Minister der Justiz und für Europa in Baden-Württemberg. Als Region mit knapp 11 Mio. Einwohner*innen und als Innovationsregion Nr. 1 ist Baden-Württemberg größer und wirtschaftlich stärker als manche Mitgliedstaaten. Der Minister vertritt die Belange Baden-Württembergs auf bundes- und europapolitischer Ebene in der Bundeshauptstadt Berlin, in Brüssel am Hauptsitz der Europäischen Union und auf internationalem Parkett. Zur Webseite des Ministeriums der Justiz und für Europa.
Ob Europaparlament, Europäische Kommission oder Rat der EU: Die "Brüsseler Politik" spielt eine wichtige Rolle bei Gesetzen und Rechtsakten. An deren Entstehung wirken Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten mit.