Institutionen der Europäischen Union

Europäische Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof hat seinen Sitz in Luxemburg. Er ist für die Überprüfung aller Einnahmen und Ausgaben in der EU zuständig. Er kontrolliert wofür wie viel Geld ausgegeben wurde und achtet darauf, dass EU-Gelder nicht verschwendet werden. Entdeckt der Europäische Rechnungshof Fehler oder Unregelmäßigkeiten, so muss er das öffentlich berichten. Der Europäische Rechnungshof besteht aus 27 Mitgliedern. Sie werden vom Rat einstimmig für sechs Jahre ernannt.

Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder den Präsidenten des Rechnungshofes für drei Jahre. Die Amtszeit kann verlängert werden.

Im Januar 2008 wurde der Portugiese Vítor Manuel da Silva Caldeira zum Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes gewählt.

Weiterführende Links:

Europäischer Rechnungshof

Optimierung des Finanzmanagements in der EU


Gerichtshof der Europäischen Union

Der Europäische Gerichtshof ist für die Kontrolle der Einhaltung aller EU-Gesetze verantwortlich. Außerdem muss er darauf achten, dass die Gesetze in allen europäischen Ländern gleich ausgelegt werden. Sein Amtssitz ist in Luxemburg.

Der Gerichtshof ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden.

Im Gerichtshof gibt es je Mitgliedstaat einen Richter, so dass alle 27 nationalen Rechtsordnungen der EU vertreten sind. In der Regel tritt er als "Große Kammer" zusammen, die mit nur 13 Richtern besetzt ist oder in Kammern mit fünf bzw. drei Richtern.

Dem Gerichtshof stehen acht Generalanwälte zur Seite. Ihre Aufgabe ist es, in voller Unparteilichkeit öffentlich Schlussanträge zu den Rechtssachen, mit denen der Gerichtshof befasst ist, zu stellen und zu begründen.

Gerichtshof der Europäischen Union (Homepage)

Wikipedia: Europäischer_Gerichtshof

Portal der Europäischen Union: Europäischer Gerichtshof

Nicht zu verwechseln ist der Europäische Gerichtshof mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Homepage)

Europäische Rat

Gruppenbild der Staat- u. Regieungschefs, EU-Gipfeltreffen in Brüssel Oktober 2008
Gruppenbild der Staat- u. Regieungschefs, EU-Gipfeltreffen in Brüssel Oktober 2008 unter französischer Ratspräsidentschaft

Am 15. und 16. Oktober 2008 kam der Europäische Rat unter dem Vorsitz des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy in Brüssel zusammen.

Jedes halbe Jahr kommen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Präsident der Europäischen Kommission zum Europäischen Rat zusammen. Gastgeber ist jeweils der Mitgliedsstaat, der im Rat der Europäischen Union den Vorsitz hat. Dies sind die so genannten "EU-Gipfeltreffen".

Am 1. Juli 2009 beginnt die schwedische Ratspräsidentschaft und endet am 31. Dezember 2009. Damit leitet Schweden die Arbeit in der EU  und wird für ein halbes Jahr verantwortlich sein. Neben der Aufgabe die Entwicklung in wichtigen EU-Fragen voranzutreiben, übernimmt Schweden auch die Funktion eines Motors in den gesetzgeberischen und politischen Entscheidungsprozessen der EU.

Schwedische Botschaft in Berlin über die Bedeutung der Ratspräsidentschaft
Homepage der Schwedischen Ratspräsidentschaft (Sprache: englisch)


Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 hat Tschechien den sechsmonatigen Ratsvorsitz der Europäischen Union und die damit verbundenen Aufgaben übernommen. (Homepage der Tschechichen Ratspäsidentschaft)
Die tschechische Regierung stellt ihrer Ratspräsidentschaft unter das Motto: "Europa ohne Grenzen". Das Land wird sich mit komplexen Problemen in Europa und im eigenen Land auseinandersetzen müssen, darunter auch die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags durch das tschechische Parlament.

Rechtlich gesehen ist der Europäische Rat keine Institution der Europäischen Gemeinschaft, spielt allerdings eine wichtige Rolle in allen Bereichen der Europäischen Union und zwar sowohl für die Erteilung von Impulsen und die Festlegung allgemeiner politischer Zielvorstellungen als auch für Koordinierung, Schlichtung und Lösung schwieriger Beschlüsse.
Der Europäische Rat darf allerdings nicht mit dem Europarat oder dem Rat der Europäischen Union verwechselt werden.

Weiterführende Links:

http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/index.htm


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Europäischer Bürgerbeauftragter

Die Funktion des Europäischen Bürgerbeauftragten ist es zwischen den Bürgern und den Behörden der EU zu vermitteln. Im Vertrag über die Europäische Union  (Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1992)  wurde dies begründet.

Nikiforos Diamandouros ©EU-ParlamentEr wird vom Europäischen Parlament für fünf Jahre gewählt. Eine Wiederernennung ist zulässig.
1995 wählte das Europäische Parlament den ersten Amtsinhaber, den Finnen Jacob Söderman. Bis März 2003 war er im Amt. Im April 2003 wurde dann der Grieche P. Nikiforos Diamandouros gewählt. Im Januar 2005 wurde er für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt.

Der Bürgerbeauftragte ist befugt, von jedem Bürger und jeder Bürgerin der Union oder von jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat Beschwerden entgegenzunehmen.
Er kann jedoch auch von sich aus Untersuchungen durchführen und trägt damit zur Aufdecken von Missständen in den Organen und Institutionen der EU bei.
Der EU-Bürgerbeauftragte übt sein Amt in völliger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aus und darf von keiner Regierung und keiner Stelle Anweisungen anfordern oder entgegennehmen.

Weiterführende Links:

Homepage des Europäischen Bürgerbeauftragten

Ihre Rechte als Bürgerin oder Bürger der EU
Ein Faltblatt (Stand Januar 2006) des EIZ Niedersachsen


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