Der Rat der Europäischen Union -
Stimme der Mitgliedsstaaten
Der Rat der Europäischen Union - früher auch als Ministerrat bekannt - ist das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU.
Er vertritt die Mitgliedstaaten und an seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil.
Sitz ist das Consilium, das Justus-Lipsius-Gebäude in Brüssel. In den Monaten April, Juni und Oktober tagt der Rat in Luxemburg.
Nach der Thematik der Ratstagungen variiert die Zusammensetzung des Rates.
So nehmen zum Beispiel bei Umweltfragen auf der Tagesordnung, die Umweltminister aus allen EU-Staaten an der Tagung teil. Sie werden dann als Rat "Umwelt" bezeichnet wird.
Die Beziehungen der EU zu allen anderen Ländern werden vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ behandelt. Hier kommen die Außenminister der EU-Staaten zusammen.
Aufbau
Im Rat der Europäischen Union kommen die Vertreter der Regierungen der 27 Mitgliedstaaten zusammen, die Sie auf nationaler Ebene wählen. Er ist das Forum, in dem die Vertreter Ihrer Regierung Ihre Interessen vertreten und Kompromisse aushandeln.
Die regelmäßigen Sitzungen finden auf Minister- oder Botschafterebene sowie in Form von Arbeitsgruppen statt. Wenn es um die Grundzüge der Politik geht, treten die Staats- und Regierungschefs als Europäischer Rat zusammen.
Der Vorsitz im Ministerrat wechselt alle sechs Monate nach einer festen Reihenfolge. So hatte 2007 im 1. Halbjahr Deutschland den Vorsitz.
2008 waren es im 1. Halbjahr Slowenien und im 2. Halbjahr Frankreich.
2009 übernimmt am 1. Januar Tschechische Republik und im 2.Halbjahr Schweden die Ratspräsidentschaft.
Der Ratsvorsitzende hat die Aufgabe die Treffen vorzubereiten und bei der
Kompromissfindung mitzuwirken. Unterstützt wird er hierbei vom Generalsekretariat, dessen Generalsekretär (seit 1999 Javier Solana) auch der "Hohe Vertreter" für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und den Rat beim politischen Dialog mit Drittstaaten vertritt.
Je nach dem zu behandelnden Thema treffen sich je ein Fachminister aus jedem Mitgliedsstaat.
Insgesamt gibt es neun verschiedene Zusammensetzungen des Rates:
- Allgemeiner Rat und auswärtige Beziehungen
- Wirtschaft und Finanzen
- Justiz und Inneres
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherfragen
- Wettbewerb (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)
- Transport, Telekommunikation und Energie
- Landwirtschaft und Fischerei
- Umwelt
- Erziehung, Jugend und Kultur
Unterstützt werden die Minister von ihrem eigenen Mitarbeiterstab. Als eine Art Botschafter oder ständige Vertreter treffen sie sich wöchentlich (im so genannten COREPER) und bereiten die Arbeit des Rates vor.
Aufgaben
Der Ministerrat ist das wohl wichtigste Organ der Europäischen Union und hat sechs zentrale Aufgaben:
- Er verabschiedet Rechtsvorschriften (oft gemeinsam mit dem Parlament), die meist von der Kommission - die später auch für die Umsetzung verantwortlich ist - , vorgeschlagen werden.
- sorgt in seinem Bereich 'Wirtschaft und Finanzen' durch die Wirtschafts- und Finanzminister für die Koordinierung der Europäischen Wirtschaftspolitik;
- schließt internationale Verträge mit Drittstaaten oder anderen Organisationen;
- genehmigt gemeinsam mit dem Parlament den Haushaltsplan;
- entwickelt die Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) nach den Vorgaben des Europäischen Rates und
- koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Polizeikräfte und Gerichte.
Beschlüsse im Rat: Die Stimmen pro Land
Beschlüsse im Rat werden per Abstimmung gefasst. Jedes Mitgliedsland hat ein bestimmte Anzahl von Stimmen, dabei gilt, je größer die Einwohnerzahl eines Landes ist, desto mehr Stimmen hat es, jedoch wird die Zahl der Stimmen zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder angepasst:
Land | Anzahl der Stimmen |
| Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich | 29 |
| Spanien und Polen | 27 |
| Rumänien | 14 |
| Niederlande | 13 |
| Belgien, Tschechien, Griechenland, Ungarn und Portugal | 12 |
| Bulgarien, Österreich und Schweden | 10 |
| Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei und Finnland | 7 |
| Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg und Slowenien | 4 |
| Malta | 3 |
| GESAMT | 345 |
Qualifizierte Mehrheit
In einigen besonders sensiblen Bereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Steuer-, Asyl- und Einwanderungspolitik müssen die Beschlüsse des Rates einstimmig gefasst werden, d. h. jeder Mitgliedstaat kann in diesen Bereichen ein Veto einlegen.
In den meisten Fragen beschließt der Rat jedoch mit qualifizierter Mehrheit. Diese gilt erreicht, wenn
die Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmt und wenn mindestens 255 befürwortende Stimmen abgegeben werden.
Darüber hinaus kann ein Mitgliedstaat überprüfen lassen, ob durch die befürwortenden Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU vertreten werden. Kann dies nicht bestätigt werden, gilt der Beschluss als abgelehnt.
Links zum Rat der Europäischen Union:
Der Rat der Europäischen Union - Deutsche Seiten.
Geschichte
Der Rat wurde in den Gründungsverträgen der EGKS als Vertretung der Länder (ähnlich dem Bundesrat, jedoch mit deutlich mehr Kompetenzen) eingerichtet.
Mit der Fusion der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM, 1967) fusionierte auch der Rat.
Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde dem Generalsekretär des Ministerrat die Aufgabe des hohen Vertreters der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik übertragen.
Bis 2002 gab es 23 verschiedene Ausformungen des Rates, die ab 2002 auf neun zusammengefasst wurden.




