Die Fraktionen im EU-Parlament
Die Mitglieder des Parlaments werden zwar nach Ländern gewählt, sie arbeiten im Europaparlament aber nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen.
Wie auch in nationalen Parlamenten gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Parteizugehörigkeit organisiert sind. Das Besondere im Europäischen Parlament ist die Vielzahl nationaler Parteien, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament 7 Fraktionen, in denen insgesamt 177 nationale Parteien vertreten sind. Zudem gibt es noch 29 Abgeordnete, die sich keiner Fraktion angeschlossen haben und infolgedessen als "Fraktionslos" bezeichnet werden
Voraussetzung zur Bildung einer Fraktion
Zur Bildung einer Fraktion müssen sich Abgeordnete aus verschiedenen Ländern zusammenfinden. Damit soll die grenzüberschreitende Kooperation von politischen Parteien und Abgeordneten angeregt werden.
Seit der Europawahl 2004 galt: Zur Bildung einer Fraktion bedarf es mindestens 20 Abgeordnete aus mindestens einem Fünftel der Mitgliedsländern (derzeit sechs). Kein Abgeordneter kann Mitglied zweier verschiedener Fraktionen sein.
Nach der Europawahl im Juni 2009 müssen Parlamentarier gemäß einer Entscheidung des Europäischen Parlaments Juli 2008 eine Fraktion mit mindestens 25 Mitgliedern aus einem Viertel der Mitgliedsstaaten (derzeit wären es sieben) bilden.
Die derzeit größte Fraktion im Europäischen Parlament ist die Fraktion der Europäischen Volkspartei, gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion und der liberalen Fraktion.
Organisation einer Fraktion
Fraktionen können sich entweder auf eine einzelne Europaparteien stützen (wie die Sozialdemokratische Fraktion) oder mehrere europäische und nationale Parteien sowie parteilose Mitglieder umfassen (wie die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa oder die Fraktion der Grünen/EFA).
Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden, einen Fraktionsvorstand und ein Sekretariat. Der Fraktionsvorstand vertritt die Standpunkte der Fraktion nach außen. Allerdings gibt es im Europäischen Parlament keinen formalen Fraktionszwang; kein Abgeordneter kann zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet werden.
Die Vorstände der verschiedenen Fraktionen bilden zusammen die so genannte "Konferenz der Präsidenten", die unter anderem die Tagesordnung der Parlamentssitzungen entwirft.
Die Nationenübergreifenden Fraktionen im EP
Deutsche Abgeordnete im EP
Die in Deutschland gewählten Abgeordneten verteilen sich derzeit auf fünf Fraktionen:
- Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten (EVP-ED):
Abgeordnete der Parteien "CDU" (40 Sitze) und "CSU" (9 Sitze) - Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament (SPE):
Abgeordnete der Partei "SPD" (23 Sitze) - Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE):
Abgeordnete der Partei "FDP" (7 Sitze) - Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz (GRÜNE/EFA):
Abgeordnete der Partei "Bündnis90 / Die Grünen" (13 Sitze) - Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken / Nordische Grüne Linke (KVEL/NGL):
Abgeordnete der Partei "Die Linke." (7 Sitze)
Von den 99 deutschen Abgeordneten sind derzeit 33 Frauen im Europäischen Parlament.
Weiterführende Links:
Allgemeines zu den Fraktionen:
Wikipedia Fraktionen im Europäischen Parlament
Europäisches Parlament: Die Fraktionen
europa-digital: Die Fraktionen im Europaparlament
Abgeordnete des Europäischen Parlaments:
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments der 6. Wahlperiode (2004-2009)
Europäisches Parlament: Europa Abgeordnete (nach Länder aufgelistet)
Die 99 deutschen Abgeordneten im Europaparlament
Deutsche Abgeordnete: Frauen im Europäischen Parlament
http://www.europarl.de/parlament/abgeordnete/auswahl_bundesland.jsp










