Die Europäische Union

Im Jahr 2007  feierte die Europäische Union  ihr 50jähriges Bestehen.
Am 25. März 1957 unterzeichneten die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die Römischen Verträge. Diese bilden bis heute den Kern der Europäischen Union.

Die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder 'Montanunion', 1951), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, 1957) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM, 1957) bilden den Ausgangspunkt für das Vertragswerk der Europäischen Union.

Die Verträge wurden im Laufe der Jahre modifiziert und neuen Herausforderungen angepasst. Die wichtigsten Änderungen wurden

Die EU ist ein Verbund selbstständiger Staaten, die sich verpflichtet haben,

  • in einigen Politikfeldern ausschließlich gemeinschaftlich zu handeln
  • in einigen Politikfeldern eng zusammenzuarbeiten und die Entscheidungen weitgehend aufeinander abzustimmen
  • in allen anderen Politikfeldern die Interessen der anderen Partner weitgehend zu berücksichtigen

Die wichtigsten Prinzipien sind

  • sind Achtung der nationalen Identitäten
  • Achtung der Grundrechte
  • Achtung des Subsidiaritätsprinzips, Offenheit für weitere Mitglieder

Trotz Phasen der Stagnation und Krisen sind heute in der EU viele Punkte, die in der Gründungszeit der 50er Jahre als Ziel und Vision formuliert wurde verwirklicht  worden. Dabei formten die Erweiterungen und die Ausweitung der Zuständigkeiten und der Integrationsdichte die Geschichte der EU immer wieder neu. In mehreren Etappen wuchs die Mitgliederzahl von sechs auf aktuell 27 Staaten.

Grafik: Karte der Europäischen Union (Bundeszentrale f. politische Bildung)

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Die drei Säulen der EU werden aufgelöst

Durch den Vertag von Lissabon wird die bisherige komplizierte Säulenstruktur der EU aufgehoben. Er fasst die verschiedenen Verträge zu einem einheitlichen Vertragswerk zusammen. Die Europäische Gemeinschaft (EG) wird durchgängig in Europäische Union umbenannt. Die EU übernimmt damit die Rechtspersönlichkeit der EG.

Der Vertag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft wird als unabhängiger Vertrag beibehalten. Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom),  bleibt auch nach dem Vertrag von Lissabon als eigenständige Organisation bestehen.  In ihren Strukturen wird sie jedoch an die EU angegliedert und teilt ihre Organe mit der EU.


Die drei Säulen der EU bis 2009

Die Gemeinschaftspolitik in der ersten Säule ist geprägt durch supranationale Zusammenarbeit: Die EU-Organe können - je nach der konkreten Aufgabenverteilung - verbindliche Rechtsvorschriften erlassen oder unterstützende Maßnahmen beschließen. Die Grundlagen hierfür sind im EG-Vertrag festgeschrieben.Sie steht für die Europäische Gemeinschaft, die auch als juristische Person Unterzeichner von völkerrechtlichen Verträgen der Union mit Drittstaaten bleibt. Die Gemeinschaftspolitik umfasst wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben  ebenso wie Umweltpolitik und Verbraucherschutz und innenpolitische Aufgabenbereiche wie Asylpolitik und Einwanderungspolitik.

Die zweite Säule steht für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich Verteidigung und Rüstungsfragen. 
Die dritte Säule umfasst die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Bereich Polizei und Strafjustiz. Zu den Aufgaben zählen u.a. die Bekämpfung des Drogen- und Waffenhandels, des Terrorismus und des Menschenhandels.
In diesen beiden Säule sind es die Regierungen der Mitgliedstaaten, die im Rat Beschlüsse fassen, wobei in der Regel das Konsensprinzip gilt. Die Kommission und das Parlament sind als EU-Organe zwar beteiligt, aber ihr Einfluss ist geringer als in der ersten Säule. Die Bestimmungen für diese Zusammenarbeit sind im Vertrag zur Gründung der Europäischen Union verankert.

Säulen der EU

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Prinzipien der Europäischen Union

Subsidiarität:

Subsidiarität ist eine politischer und gesellschaftlicher Grundsatz und stellt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln.
In Deutschland betrachten wir die Union als eine Art 'Bundesstaat' oder Föderation. Dies bedeutet in unserem Sprachgebrauch, dass die Entscheidungsgewalt nicht allein bei einem Zentralen Organ liegt, sondern auch von den einzelnen Mitgliedern ausgeübt wird (dezentrale Gewaltenteilung). Im angelsächsischen Sprachraum ist genau das Gegenteil der Fall. Hier versteht man unter Föderation einen starken Zentralismus mit wenig Mitspracherechten der Mitglieder.
Aus diesem Grund taucht das Stichwort Föderation nicht in den Verträgen auf. Stattdessen verwendet man bei der Union den Begriff der Subsidiarität. Die Union darf nach dem Prinzip der Subsidiarität nur tätig werden, wenn sie eine Aufgabe besser lösen kann als ein einzelner Mitgliedsstaat (Besserklausel) oder wenn ein Mitgliedsstaat eine Aufgabe nicht ausreichend lösen kann (Notwendigkeitsklausel).

Europa der Bürger:

Die Europäische Union ist für ihre Bürger meist eine unüberschaubare Ansammlung von Institutionen, Treffen ihrer Regierungen oder ganz einfach etwas was weit weg von ihnen in Brüssel, Straßburg und Luxemburg passiert. Aus diesem Grund muss sich die Union den Bürgern erklären, bzw. näher bringen. Dies geschieht auf verschiedenen Wegen:

  • Gemeinsame Symbole: Um den Bürgern zu vermitteln, dass sie Teil einer Gemeinschaft setzt die Union auf gemeinsame Symbole wie die Europaflagge, Europahymne, Europatag am 9. Mai oder den Europa-Führerschein. Auch die gemeinsame Unionsbürgerschaft (sehen sie sich ihren Reisepass an) soll zu einem verstärkten Zusammengehörigkeitsgefühl führen.
  • Austauschprogramme für Schüler und Studenten, Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
  • Abbau der Grenzkontrollen
  • Bürgernahe Entscheidungen: Damit die Öffentlichkeit besser über die Entscheidungen, die in der EU getroffen werden, unterrichtet ist finden öffentliche Aussprachen über Gesetzesinitiativen statt. Des weiteren werden die Ergebnisse der Ratstagungen ausführlich vor der Presse dargelegt.
  • Durch die Europäische Sozialcharta oder regionale Fördermaßnahmen schafft die Union direkten Kontakt zum Bürger. Dieser kann sich beispielsweise bei einem Verstoß gegen die Sozialcharta direkt an die Union wenden, bzw. sieht im Fall der regionalen Förderung, wie direkt vor seiner Haustür Projekte von der Union gestützt werden.

Europa der Regionen:

Hier stehen die Fragen nach der regionalen Eigenständigkeit und die des Mitspracherechts unterhalb der Nationalebene (also beispielsweise die Mitbestimmungsrechte Baden-Württembergs) im Zentrum. Hier spielt das Prinzip der Subsidiarität eine entscheidende Rolle. Die Länder verfügen über ständige Vertretungen in Brüssel. Seit dem Maastricht-Vertrag ist festgelegt, dass die Mitglieder des Rates Ministerrang habe müssen. Dies bedeutet, dass die Mitglieder nicht unbedingt Minister der Zentralregierung sein müssen, sondern auch Minister eine Landes sein können. Des Weiteren wurde durch den Vertrag von Maastricht der Ausschuss der Regionen geschaffen, der aus Vertretern der "regionalen und lokalen Gebietskörperschaften" besteht. Dieser Ausschuss hat zwar nur eine beratende Funktion, stellt für die Regionen Europas allerdings auch eine gewisse Einflussmöglichkeit dar.

zur Homepage der Europäischen Union:
http://europa.eu.int/index_de.htm

Europa in zehn Lektionen (Pascal Fontaine)

Geschichte der Europäischen Union 

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Die Verträge

Vertrag zur Gründung der Europäischen Union - Römische Verträge (1957)

50 Jahre Römische Verträge (EU2007 - Deutschland Präsidentschaft der EU)

Vertrag über die Europäische Union - Vertrag von Maastricht (1992)

Vertrag von Amsterdam zur Revision der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht (1997)

Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte. (2001 unterzeichnet und 2003 in Kraft getreten)

Mit dem Vertrag von Nizza bereitet sich die Europäische Union für die Aufnahme der Beitrittsländer vor. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union hatten sich in Nizza im Jahre 2000 auf einen tragfähigen Kompromiss geeignet, der die Integrationsfähigkeit in der Union auch während der kommenden Erweiterungsphase erhält und die Legitimität ihrer Entscheidungen stärkt.

Grundrechtecharta der Europäischen Union

Die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission haben zum Auftakt des Europäischen Rats von Nizza am 7. Dezember 2000 die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert. Damit sind die auf Unionsebene geltenden Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt.

Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Er ersetzt die bestehenden Verträge nicht, sondern passt sie den zukünftigen Herausvorderungen der veränderten EU an.

Die wichtigsten Ziele des Vertrags sind:

  • Ein demokratischeres und transparenteres Europa: Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente sollen eine größere Rolle spielen und die Bürger sollen mehr Möglichkeiten haben, sich Gehör zu verschaffen.Transparenz soll auch auf der Zuständigkeitsebene geschaffen werden.
  • Ein effizienteres Europa mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln, d.h. schlanken und modernen Institutionen, mit erhöhter Handlungsfähigkeit in den Schwerpunktbereichen der heutigen EU - angepasst an 27 Mitgliedstaate.
  • Ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit. Die Charta der Grundrechte soll in das  europäische Primärrecht einbinden werden und zum Schutz der europäischen Bürger sind neue Instrumente der Solidarität vorgesehen.
  • Eine Zusammenfassung aller außenpolitischen Instrumente der EU. Europa soll durch diesen Vertrag in den Beziehungen zu seinen internationalen Partnern eine klare Position einnehmen können. Wirtschaftliche, humanitäre, politische und diplomatische Stärken Europas sollen zur Förderung der europäischen Interessen und Werte weltweit nutzbar gemacht werden, wobei jedoch die besonderen außenpolitischen Interessen der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben sollen.

Der Vertrag von Lissabon - Was bleibt und was verändert sich in der EU (tagesschau.de - multimedia)

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