Das Europäische Parlament -

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die demokratische Stimme der Bürger Europas

Der aus dem griechischen stammende Begriff Demokratie (Demos = Volk, kratein = herrschen) bedeutet im Deutschen soviel wie Volksherrschaft. Das heißt, dass politische Entscheidungen nur von Institutionen getroffen werden können, die direkt oder indirekt demokratisch, also vom Volk, legitimiert werden. In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird die demokratische Legitimation durch die Wahl von Parlamenten hergestellt. Im Fall der Bundesrepublik wären dies die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Das Pendant zum Deutschen Bundestag bildet auf EU-Ebene das Europäische Parlament.

  • Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union.
  • Es wird alle fünf Jahre von den Wählerinnen und Wählern der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt.
  • Die 785 Mitglieder des EU-Parlaments vertreten insgesamt 492 Millionen Einwohner aus den 27 Mitgliedstaaten.
  • Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.

    Weitere Arbeitsorte sind Brüssel und Luxemburg.
    In Brüssel finden Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen statt und manchmal auch Plenarsitzungen, die oft nur ein, zwei Tage lang sind und im Sprachgebrauch der Parlamentarier "Mini-Sitzungen" genannt werden.
    Luxemburg ist der dritte Arbeitsort des Europäischen Parlaments. Dort befindet sich ein Teil der Parlamentsverwaltung, des Generalsekretariats. Der andere Teil des Sekretariats ist in Brüssel untergebracht.
  • Das Parlament spielt eine aktive Rolle bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Auswirkungen auf den Lebensalltag aller Bürger der EU haben, z.B. den Bereichen Umweltschutz, Verbraucherrechte, Gleichberechtigung, Verkehr, Kapital, Waren und Dienstleistungen.
  • Gemeinsam mit dem Rat ist das Parlament für den Jahreshaushalt der Europäischen Union zuständig.
  • 23 Amtssprachen kennzeichnen die Arbeit des Europäischen Parlaments.

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Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament

Seit der letzten Europawahl im Juni 2004 saßen bis Januar 2007 736 Abgeordnete aus den 25 Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament, davon 99 Abgeordnete aus Deutschland. Ebenfalls gibt es seit der Wahl 2004 eine klare Trennung der Mitgliedschaften für Abgeordnete: entweder ist ein Abgeordneter Mitglied des Europäischen Parlamentes oder eines nationalen Parlamentes, beides zusammen ist unvereinbar.

Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 erhöht sich die Gesamtzahl der EU-Abgeordneten vorübergehend auf insgesamt 785. Zur Europawahl 2009 wird sich die Zahl der Abgeordneten wieder verringern.

Wäre der "Reformvertrag von Lissabon" vor der Europawahl 2009 in Kraft getreten, so hätte sich die Sitzverteilung geändert, da er eine Obergrenze der Abgeordnetenzahl auf 750 Sitze festlegt (zuzüglich eines Sitzes für Italien entsprechend dem EU-Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2007).
Da der Reformvertrag erst nach der Europawahl 2009 in Kraft trat, hatten sich die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament, wie in der Fassung des Vertrags von Nizza vorgesehen, von derzeit 785 auf 736 für 27 Mitgliedstaaten reduziert.

Während  des EU-Gipfels in Brüssel vom 11. -12. Dezember 2008 sind sich die EU-Staats- und Regierungschefs über mehrere Forderungen Irlands einig geworden. Ein zweites Referendum über den Vertrag von Lissabon in Irland war nun möglich. Im zweiten Anlauf hat Irland am 3. Oktober 2009 dem Reformvertrag doch noch zugestimmt. Nachdem auch das tschechische Verfassungsgericht am 3. November die Klage von 17 Senatoren gegen den Lissabon-Vertrag abgewiesen hatte, konnte das EU-Reformwerk wie geplant am 1. Dezember 2009 in Kraft treten. 

Damit reduzierten sich die Sitze im Parlament von derzeit  785 auf 736 wie in der Vertragsfassung von Nizza vorgesehen. Deutschland wählte damit 99 Abgeordnete für das Europaparlament.


Änderung der Sitzverteilung im Europäischen Parlament, wenn der Reformvertrag von Lissabon vor der Europawahl 2009 in Kraft geträten wäre:

Land Sitze Sitze 2004-2009 ab 2009 (Lissabon) ab 2009 (Nizza)
Belgien 24 22 22
Bulgarien 18 18 17
Dänemark 14 13 13
Deutschland 99 96 99
Estland 6 6 6
Finnland 14 13 13
Frankreich 78 74 72
Griechenland 24 22 22
Irland 13 12 12
Italien 78 73 72
Litauen 13 12 12
Lettland 9 9 8
Luxemburg 6 6 6
Malta 5 6 5
Niederlande 27 26 25
Österreich 18 19 17
Polen 54 51 50
Portugal 24 22 22
Rumänien 35 33 33
Slowakei 14 13 13
Slowenien 7 8 7
Spanien 54 54 50
Schweden 19 20 18
Tschechische Republik 24 22 22
Ungarn 24 22 22
Vereinigtes Königreich 78 73 72
Zypern 6 6 6
Summe 785 750 + 1 736

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Weiterführende Links:

Das Europäische Parlament  - Deutsche Seiten.

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern

Das Europäische Parlament - Internationale Seiten
 
Wahlrecht.de: Europawahl: Wahlsystem in Deutschland

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