Europäische Kommission - der Motor der Union

Europäische Kommission ©Europäische Kommission

Europäische Kommission ©Europäische Kommission
Berlaymont-Gebäude, der Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel und

Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel, verfügt jedoch auch über Vertretungen in den Mitgliedsstaaten. 

Die Europäische Kommission nimmt in der Europäischen Union in etwa die Funktionen einer Regierung wahr. Sie vertritt nicht die Interessen eines bestimmten Mitgliedsstaates, sondern die Interessen der Europäischen Union.

Seit der EU Erweiterung von 2004 und nun auch durch den Vertrag von Lissabon festgelegt - entsendet jedes Mitgliedsland je einen Kommissar.
Die Kommission hat somit 27 Mitglieder, von denen einer als Kommissionspräsident die Kommission leitet. Von den anderen 26 Kommissionsmitgliedern werden mehrere als Vizepräsidenten benannt, die den Präsidenten unterstützen. Eine Neuerung des Vertrags von Lissabon besteht darin, dass einer der Vizepräsidenten gleichzeitig Hoher Vertreter der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik ist.

Das Amt des Kommissars ist in etwa mit dem eines Fachministers in der deutschen Bundesregierung vergleichbar. Ein Kommissar ist für einen bestimmten Politikbereich der Union verantwortlich.

Günther H. OettingerGünther H. Oettinger ist einer der Kommissare und zuständig für den Bereich Energie.

Unterstützt wird die Kommission von 40 Abteilungen ("Generaldirektionen" und "Dienste"), die ebenfalls für bestimmte Politikbereiche zuständig sind und dem jeweiligen Fachkommissar zuarbeiten.


Ernennung und Zusammensetzung

Die Kommission wird für 5 Jahre ernannt. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist dafür zwingend notwendig.

In einem ersten Schritt wählt das Europäische Parlament den vom Rat für das Amt des Präsidenten der Kommission vorgeschlagenen Kandidaten.
Am 16. September 2009 wurde durch die Zustimmung des Europäischen Parlaments die erneute Ernennung José Manuel Barroso für eine zweite Amtszeit als Kommissionspräsident bereits erteilt.

In einem zweiten Schritt wird das Europaparlament seine Zustimmung für das komplette Team der 27 Kommissare und Kommissarinnen geben.
In einem über mehrere Monate gehenden Verfahren werden die zukünftigen Kommissare von dem Europaparlament auf „Herz und Nieren“ geprüft. Kriterien für die Bewertung sind u.a. deren allgemeinen Befähigung, ihr europäischen Engagement, persönlichen Unabhängigkeit, die Kenntnis über den künftigen Geschäftsbereichs und kommunikativen Fähigkeiten.
Im Januar 2009 starteten dazu die Anhörungen der einzelnen Kommissare.

Europäisches Parlament: die Anhörungen

Anschließend kann das Parlament über die gesamte Kommission im Zustimmungsverfahren befinden. Fällt das Votum des Parlaments positiv aus, so wird die Kommission vom Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt.

Die Kommission setzt sich seit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien 2007 aus 27 Mitgliedern zusammen, darunter der Präsident, der die Kommission leitet. Jeder Mitgliedsstaat ist mit einem Kommissionsmitglied vertreten.

Die Amtszeit der neuen Kommission startete im Februar 2010.

Die Kommission ist gegenüber dem Parlament verantwortlich, und die gesamte Kommission muss zurücktreten, wenn das Parlament ihr das Misstrauen ausspricht.

Die Neubesetzung der Kommission erfolgt alle fünf Jahre innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments.
Jedoch mussten diesmal durch die verzögerte Ratifizierung des Lissabon-Vertrags die für Ende 2009 geplanten Anhörungen in den Januar 2010 verschoben werden. Die „alte Kommission“ war somit vom 31.10. 2009 bis zum Beginn der Amtszeit der "neuen Kommission" nur noch geschäftsführend im Amt.


Weiterführende Links Mitglieder und Generaldirektionen der EU-Kommission:

Mitglieder der Kommission und deren Zuständigkeiten
Generaldirektionen und Dienste der Kommission


Nach oben

Funktion

Die Mitglieder der Europäischen Kommission sind nicht an Weisungen ihrer Länderregierungen gebunden, sondern dienen Ausschließlich dem "Wohl der Union".
Die Kommission wird oft als "Hüterin der Verträge" bezeichnet, da eine ihrer wichtigsten Aufgaben darin besteht, über die Einhaltung der Verträge zu wachen.

Die wichtigsten Funktionen der Kommission sind:

  • Bei der Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft besitzt sie das alleinige Initiativrecht. Dies bedeutet, dass sie direkt Gesetzesinitiativen ergreifen kann. Wollen Ministerrat oder Parlament, dass die EU in einem bestimmten Gemeinschaftsbereich Gesetze verabschiedet, müssen sie also erst die Kommission ersuchen tätig zu werden.
    In Politikbereichen  teilt sich die Kommission das Initiativrecht mit den Mitgliedsstaaten, die dort dem Rat Vorschläge unterbreiten können.
  • Als Exekutivorgan ist die Kommission für die Verwaltung des EU-Haushalts und die Durchsetzung der beschlossenen Maßnahmen zuständig.
  • Gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof ist sie als Kontrollorgan für die Einhaltung der Verträge zuständig. Hierbei versucht die Kommission einen etwaigen Verstoß mit der betroffenen Länderregierung zu klären und erhebt bei weiteren Unklarheiten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
  • Auf internationaler Ebene ist die Kommission ein wichtiges Sprachrohr der Europäischen Union. So kommt es zum Beispiel vor, dass bei den G-20 Treffen neben Deutschland, Frankreich, etc., auch die Kommission mit eigener Stimme für die EU auftritt.

Weiterführende Links:

Homepage der Europäischen Kommission

Vertretung der EU-Kommission in Deutschland


Nach oben

Geschichte

Der Ursprung der Europäischen Kommission liegt in der "Hohen Behörde" der EGKS (Montanunion). Von ihrem Erfinder - auch zugleich der "Erfinder" des "Schuman-Plans", bzw. der Montanunion – Jean Monnet sollte sie eine Supranationale Behörde darstellen, die absolut unabhängig von den einzelnen Regierungen und mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet sein sollte. Dies hätte für die beteiligten Regierungen allerdings einen großen Verlust an Souveränitätsrechten bedeutet, weshalb die Vorstellungen Monnets nicht eins zu eins umgesetzt wurden.

Mit der Fusion der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) 1967 wurden auch die 'Hohe Behörde', die Kommission der EWG und die der EURATOM in der 'Kommission der europäischen Gemeinschaften' vereinigt.
Die 'Hohe Behörde' sträubte sich zuerst gegen eine Vereinigung, da die anderen Kommissionen bei weitem nicht die Rechte besaßen wie sie. Letztlich ging sie jedoch ohne irgendwelche Zugeständnisse in der 'Kommission der europäischen Gemeinschaften' auf.
Bis in die 80er Jahre gestand man der Kommission wenig Rechte zu. Dies änderte sich erst mit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986. Die Vergemeinschaftung neuer Politikbereiche erweiterte ihre Zuständigkeiten.
Zu ihrem heutigen Namen kam die 'Europäische Kommission' erst am 1. November 1993 (Vertrag von Maastricht). Eine Reihe von aufgedeckten Betrugsfällen führte Anfang 1999 zu einem Misstrauensantrag des Europäischen Parlaments. Am 16. März trat das Kollegium zurück.

Vor den Ost-Erweiterungen 2004 bestand sie aus 20 Mitgliedern (19 Kommissare + Präsident). Die großen Staaten Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und Spanien stellten je zwei Kommissare.

Bis zum EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien setzte sich die Kommission aus 26 Mitgliedern zusammen (25 Kommissare + Präsident). Nach dem Beitritt aus 27 Mitgliedern, also 26 Kommissare und ein Präsident.


 

Veranstaltungen, Aktionen und Publikationen

 
 
 
 
 
 

Aktuell

 



Vertrag von Lissabon
Der lange Weg zum Reformvertrag
Dossier der LpB   mehr

 
 
 
 
 

Web-Angebote

 

 
Web-Angebot der BAG
Politische Bildung Online
mehr


Das Portal bietet Informationen, weiterführende Links und versucht Verständnis für die Region zwischen Istanbul, Prag, Riga und Moskau zu schaffen.
mehr

 
 
 
 

© 2009 Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
www.lpb-bw.de