Beratende Organe
Europäischer Wirtschaft- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)wurde 1957 durch den Vertrag von Rom gegründet. Der Ausschuß ist eine beratende Einrichtung aus Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessensgruppen, die gemeinsam die „organisierte Bürgergesellschaft“ bilden. In politischen Gesprächen mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament legt der EWSA ihren Standpunkt dar und vertritt ihre Interessen. Bei Fragen, die die Wirtschafts- oder Sozialpolitik der EU betreffen, muss der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss jedoch angehört werden.
Dem EWSA gehören 344 Mitglieder an. Die Mitglieder werden in vier Gruppen unterteilt:
- Gruppe I: Arbeitgeber
- Gruppe II: Arbeitnehmer
- Gruppe III: Verschiedene Interessen
- Ohne Gruppenzugehörigkeit
| Land | Anzahl der Vertreter |
|---|---|
| Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich | 24 |
| Spanien und Polen | 21 |
| Rumänien | 15 |
| Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden | 12 |
| Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland | 9 |
| Estland, Lettland, Slowenien | 7 |
| Zypern, Luxemburg | 6 |
| Malta | 5 |
| INSGESAMT | 344 |
Die Mitglieder werden von den EU-Regierungen vorgeschlagen, sind in ihrer Arbeit aber politisch völlig unabhängig. Ihre Amtsperiode dauert vier Jahre. Eine Wiederernennung ist zulässig.
Im Wesentlichen hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss drei Hauptaufgaben:
- Er berät den Rat, die Kommission und das Europäische Parlament entweder auf deren Ersuchen oder auf eigene Initiative.
- Er ermutigt die Bürgergesellschaft zu einer stärkeren Beteiligung an der politischen Entscheidungsfindung in der EU.
- Er stärkt die Rolle der Bürgergesellschaft in Drittstaaten und unterstützt die Schaffung beratender Strukturen.
Weiterführende Links:
Europäischer Wirtschafs- u. Sozialausschuss (Darstellung in Deutsch)
Selbstdarstellung des Europäischen Wirtschaft- und Sozialausschuss: Was tun wir
Wikipedia: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen (AdR), der 1994 durch den Vertrag über die Europäsche Union (Vertrag von Maastricht) errichtet wurde, ist ein beratendes Organ, das aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas besteht.
Er gewährleistet, dass sie ihren Standpunkt zur Politik der Europäschen Union einbringen können und dass regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden.
Der AdR muss in Bereichen, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen - zum Beispiel Regionalpolitik, Umwelt, Bildung und Verkehr -, angehört werden. Jährlich finden fünf Sitzungen des Ausschusses der Regionen statt, in denen seine allgemeine Politik festgelegt wird und die Stellungnahmen verabschiedet werden. Diese fünf Sitzungen und die Stellungnahmen werden von sechs Fachkommissionen vorbereitet, auf die sich die AdR-Mitglieder verteilen:
- Fachkommission für Kohäsionspolitik (COTER)
- Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik (ECOS)
- Fachkommission für nachhaltige Entwicklung (DEVE)
- Fachkommission für Kultur und Bildung (EDUC)
- Fachkommission für konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa (CONST)
- Fachkommission für Außenbeziehungen (RELEX)
Der Ausschuss setzt sich aus 344 Mitgliedern, die sich folgendermaßen auf die verschiedenen EU-Länder ungefähr nach der Größe der Bevölkerung verteilen:
| Land | Anzahl der Vertreter |
|---|---|
| Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich | 24 |
| Spanien und Polen | 21 |
| Rumänien | 15 |
| Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden | 12 |
| Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland | 9 |
| Estland, Lettland, Slowenien | 7 |
| Zypern, Luxemburg | 6 |
| Malta | 5 |
| INSGESAMT | 344 |
Weiterführende Links:
Ausschuss der Regionen (Homepage DE)
Wikipedia: Ausschuss der Regionen



